Wenn allerdings Keller mit Regenwasser vollgelaufen sind, benötigen Hausbesitzer und Mieter eine sogenannte Elementarschadenversicherung. »Diese kann in die bereits bestehende Gebäude- oder Hausratversicherung eingeschlossen werden und deckt auch Schäden von Erdrutschen, Lawinen, Starkregen, Erdsenkungen und sogar von Erdbeben ab«, erklärt Werner Sprecher.
Wenn Nachbars Baum – oder einer der Gemeinde – sowie abgerissene große Äste schwere Schäden an Autos oder Häusern anrichteten, hilft immer nur die eigene Versicherung. Die kann später prüfen, ob dem Baumeigentümer ein Schuldvorwurf zu machen ist - ob er beispielsweise einen erkennbar kranken Baum vorher hätte entfernen lassen müssen - und er daher Geld an die Versicherung erstatten müsste. »Ein sehr seltener Fall«, wie Werner Sprecher betont, »so dass man am besten die Jagd nach einem eventuell Schuldigen den Profis überlässt.« Ist der eigene Baum umgefallen, sieht man nach, ob die hohen Entsorgungskosten für Holz und Geäst mitversichert sind.
Hauseigentümer, die nach erstem Anschein glimpflich davongekommen sind, sollten dennoch mal ihr Hausdach mustern. Am einfachsten geht das mit einem Fernglas. Denn auch verschobene oder gerissene Dachziegel sind Sturmschäden, die vom Dachdecker – und auf Kosten der Gebäudeversicherung – gerichtet werden sollten.
Übrigens zahlt die Hausratversicherung auch Schäden an getragener Kleidung (zum Beispiel durch Sturz in der Bö), aber nur, wenn diese auf der Terrasse oder auf dem Balkon geschahen. Was auch immer »Cathleen« an Üblem beschert hat, das oberste Gebot für Geschädigte ist nach Werner Sprecher: Einfach alle Schäden melden, Fotos von frischen Schäden sind immer hilfreich, und dann den betreuenden Versicherungskaufleuten die Geldbeschaffung überlassen, indem sie alles nach den bestehenden Verträgen sortieren. Denn ob zum Beispiel abgerissene Antennen und andere Außenanlagen mitversichert sind, können sie meist schneller feststellen als ein Geschädigter.



