Anklage wegen regen Drogenhandels

Zwei Männer und eine Frau vor dem Amtsgericht | 35 Anklagepunkte

Vor dem Schöffengericht beim Amtsgericht Einbeck hat jetzt eine Verhandlung gegen drei Angeklagte begonnen, denen Handel mit Betäubungsmitteln »in nicht geringer Menge« vorgeworfen wird. Zwei Männer und eine Frau, 25, 27 und 27 Jahre alt, sollen von April 2013 bis Februar 2014 in 35 Fällen Marihuana in unterschiedlich großen Mengen erworben und weiterverkauft haben. Die auf drei Stunden angesetzte Sitzungsdauer reichte bei weitem nicht aus: Nach rund vier Stunden waren noch nicht einmal Zeugen gehört, allerdings gab es Geständnisse seitens der Angeklagten.

Einbeck. In Einbeck, Hannover und Freden sollen die beiden Männer Drogen beschafft haben, innerhalb von zehn Monaten wechselten Pakete mit einem Gewicht zwischen 100 und 1.000 Gramm den Besitzer. Die Ware hatte einen Wert von zusammen rund 55.000 Euro, so die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift. Der 27 Jahre alte Angeklagte sei dabei der »Kopf« gewesen, der 25-Jährige der »Läufer« und »Bunker «.

Die 27 Jahre alte Ehefrau des älteren Angeklagten soll als Fahrerin beteiligt gewesen sein. Alle drei hätten persönlich vom Handel mit dem Gras profitiert, hieß es. Einen – geringen – Teil nutzten die Männer für den Eigenkonsum, den Rest verkauften sie weiter, und die Liste der Abnehmer, die der Staatsanwalt anführte, war lang. In einzelnen Formulierungen der Anklage sah einer der Pflichtverteidiger eine »unzulässige Wertung « durch die Staatsanwaltschaft; sein Mandant werde als »Kopf einer Verbrecherbande« dargestellt. Entsprechend sei sein Mandant in Sorge, dass die Schöffen voreingenommen seien und nicht mit der gebotenen Neutralität urteilen könnten – was die beiden Schöffen allerdings zurückwiesen: Sie würden sich eine eigene Meinung während des Prozesses bilden, versicherten sie.

Der Befangenheitsantrag wurde von der Vorsitzenden Richterin Martina Sievert-Mausolff abgelehnt, die Anklage unverändert zugelassen. Alle drei Angeklagten erklärten sich bereit, ein Geständnis abzulegen. Der 27-Jährige erläuterte, er habe den Jüngeren als »Kunden« kennengelernt. Er selbst sei eine Zeitlang von den Drogen weggewesen, habe dann aber ab 2013 wieder mit Konsum und Handel begonnen. Im Einbecker Stadtgebiet habe er an verschiedenen Stellen Mengen ab 100 Gramm gekauft, häufig auf Kommission. Der Mitangeklagte habe das Rauschgift in der Regel mit dem Fahrrad nach Hause oder zu einem angemieteten Garten transportiert. Etwas »guter« Stoff wurde für den Eigenkonsum entnommen, der große Rest wurde portioniert und entsprechend zum Verkauf wieder angeliefert. Der jüngere Mann sei zum Dauergast bei ihm zuhause geworden, man habe sich richtig angefreundet. Die Ehefrau habe von Drogen nichts wissen wollen, sie rauche nicht einmal. Da er selbst wegen Drogenkonsums seinen Führerschein verloren habe, fuhr er zu Geschäften in Hannover oder Freden mit dem Zug oder ließ sich von seiner Frau mit dem Auto fahren. Ob jeder annähernd gleichgroße Mengen verkauft habe, darüber gingen die Aussagen auseinander. Der Eigenkonsum habe zu beständigen Schulden bei seinem Kompagnon geführt, erläuterte der jüngere Angeklagte, und da sein Hartz-IV-Bezug nicht reichte, seien die Schulden immer mehr geworden.

Als »Läufer« und »Bunkerhalter« habe er aber die Möglichkeit bekommen, die Schulden abzuarbeiten. Anrufen, abholen, wegbringen, so sei es für ihn gelaufen. Verkauft habe er selbst nur wenig und deshalb so gut wie nie Geld gehabt. Einfluss auf die Geschäfte konnte er nicht nehmen. Wenn es nicht so gelaufen sei wie gefordert, habe es Streit gegeben: Beste Freunde waren die Männer nur, solange es gut lief; bei der kleinsten Abweichung sei es zu Aggressionen gekommen bis hin zur Morddrohung – eine Darstellung, der der 27-Jährige deutlich widersprach. Widersprüchliche Angaben über ihre Rolle machte die 27-jährige Angeklagte. Sie habe die drei öfter nach Freden gefahren, sei dort einkaufen gegangen. Ihr Mann sei kurz verschwunden, und die Heimfahrt traten sie ohne den 25-Jährigen an.

Der sei wohl, so ihre Vermutung, bei einer Freundin geblieben. Sie wusste, dass ihr Man Drogen nahm, habe aber so wenig wie möglich damit zu tun gehabt. »Dass Sie nichts davon wussten – das wird so nichts«, mahnte der Staatsanwalt im Verlauf der Aussage, bis sie schließlich einräumte, doch von einigen Drogengeschäften Kenntnis zu haben. Allerdings hat sie nicht bei jeder Fahrt nachgefragt: »Will man das immer so genau wissen?«

Der Prozess wird mit der Vernehmung von Zeugen im März fortgesetzt.ek