Karin Z: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Einbeck. Der gewaltsame Tod einer 83-jährigen Einbeckerin vor fast genau einem Jahr könnte auch den Bundesgerichtshof beschäftigen: Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat gegen das Urteil Revision eingelegt, mit dem die der Tat angeklagte Tochter in der vergangenen Woche freigesprochen wurde. Das bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Andreas Buick, auf Nachfrage.

Die Verteidigung hatte in dem Prozess, der seit Oktober mehr als ein Dutzend Verhandlungstage in Anspruch nahm, einen Freispruch für die 58-Jährige gefordert; die Staatsanwaltschaft war in ihrem Schlussplädoyer zwar vom Mord-Vorwurf abgerückt, sie hatte der Tochter aber Totschlag vorgeworfen und dafür eine Strafe von acht Jahren und vier Monaten verlangt.

Nach dem Urteil sei eine Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen, so Oberstaatsanwalt Buick. Das Urteil werde jetzt schriftlich zugestellt, danach würden weitere Schritte eingeleitet. ek