Neues Eichgesetz ab Januar

Bier darf nun auch in 0,15-Liter-Gläsern ausgeschenkt werden | Neuerungen ab 2015

Einbeck. Das Jahr 2015 bringt große und kleine Veränderungen für die Verbraucher mit sich – vom Briefporto über Rundfunkgebühren bis hin zu Schadensersatz. Auf einen Brief gehört künftig eine 62-Cent-Marke. Standardbriefe und Postkarten ins Ausland kosten 80 Cent. Bei der innerdeutschen Postkarte bleibt das Porto unverändert.Geringer wird hingegen der Rundfunkbeitrag – wenn auch nur ein bisschen, ebenso sinkt der Beitrag zur Rentenversicherung von 18,9 auf 18,7 Prozent.

Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt von 15,9 auf 14,6 Prozent. Jede Kasse darf aber einen Zusatzbeitrag verlangen, so dass es unter Umständen auch teurer für die Versicherten werden kann. Bei einer Erhöhung ist ein Wechsel der Krankenklasse möglich.

Die Pflegeversicherung erhöht die Leistungen. So kann man sich nun zehn Tage freinehmen, um einen Angehörigen zu pflegen. Dafür steigt der Beitrag um 0,3 Prozentpunkte.

Ab dem neuen Jahr muss man nach einem Um­zug in einen anderen Zulassungsbezirk kein neues Nummernschild mehr beantragen, sondern kann sein altes einfach mitnehmen. Die Hauptunter­suchung für Autos wird ab dem Sommer 2015 strenger. Dekra und TÜV untersuchen elektro­nische Sicherheitssysteme wie Airbag und Bremsen mit einem neuen Prüfadapter.

Die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland können Mitte kommenden Jahres mit einer spür­baren Erhöhung ihrer Bezüge rechnen. Die Renten könnten laut offiziellen aktuellen Schätzungen um ein bis zwei Prozent in West- und Ostdeutschland steigen.

Bei Lebensversicherungen sinkt der Garantiezins für Neuverträge von 1,75 auf 1,25 Prozent. Für laufende Verträge gilt dies nicht. Ab 2015 gibt es das »Elterngeld plus«: Es soll ­Vorteile für diejenigen bringen, die nach der Geburt ihres Kindes erst einmal nur in Teilzeit arbeiten ­wollen.

Als Berufskrankheiten werden nun auch Formen des »weißen Hautkrebses« und andere Krankheiten anerkannt – Betroffene haben Anspruch auf ­Behandlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.Schwarzfahren wird teurer: Voraussichtlich erst ab Frühjahr wird das Bußgeld für Bus- und Bahnfahrer ohne Fahrschein von 40 auf 60 Euro erhöht.

Zum 1. April soll der Rundfunkbeitrag um 48 Cent sinken, der Monatspreis beträgt dann 17.50 Euro. Die Maklerprovision soll künftig nicht mehr automatisch der Mieter zahlen, sondern derjenige, der den Makler gerufen hat. Ein entsprechendes Gesetz soll im Frühjahr in Kraft treten. Energie und Geld sparen soll, dass ab 2015 nur noch Kaffeemaschinen verkauft werden dürfen, die sich nach 30 bis 40 Minuten automatisch abschalten.

Auf abgepacktem Fleisch müssen künftig mehr Informationen stehen. Ab dem 1. April muss angegeben werden, in welchem Land das Tier aufgezogen und geschlachtet wurde.

Der maßgebliche Zeitpunkt für Schadensersatz wegen Flugverspätung ist nicht das Aufsetzen der Maschine, sondern der Zeitpunkt, an dem die Türen geöffnet werden. Das Ausrollen des Flugzeuges zählt jetzt mit. Zum 1. Januar gibt es ein neues Eichgesetz – Bier darf nun auch in 0,15 und 0,33-Liter-Gläsern ausgeschenkt werden.sts