Untreue-Verfahren eingestellt

Staatsanwaltschaft zum Neuen Rathaus: Vorwürfe nicht erhärtet

Einbeck. Das Verfahren gegen frühere Einbecker Bürgermeister im Zusammenhang mit dem Neuen Rathaus ist von der Staatsanwaltschaft Göttingen eingestellt worden. Das sagte der Pressesprecher der Behörde, Oberstaatsanwalt Andreas Buick, auf Anfrage.

Die Staatsanwaltschaft hatte ermittelt gegen drei ehemalige Einbecker Bürgermeister wegen des Verdachts der Untreue sowie gegen einen Einbecker Bauunternehmer. Im Grundbuch waren für das Neue Rathaus Vorkaufsrechte und Auflassungsvermerke für die Stadt Einbeck eingetragen. Das bedeutete, dass die Stadt das von ihr vom Bauunternehmer als Eigentümer gemietete Gebäude zu einem festgelegten Preis hätte ankaufen können.

Im Zusammenhang mit Bankkrediten hat die Stadt dann Rangrücktritte erklärt; die Stadt rückte dabei auf der Liste möglicher Gläubiger weiter nach hinten. Im Fall einer Insolvenz des Eigentümers hätte sich das so auswirken können, dass die Stadt mit ihren Forderungen möglicherweise nicht bedient wird.

Die Bürgermeister haben die Rangrücktritte ohne vertragliche Verpflichtung und auch ohne Ratsbeschluss erklärt; sie haben das als Geschäft der laufenden Verwaltung angesehen. Ob es das gewesen sei oder nicht, das sei der Anlass für die Anzeigen gewesen, so Andreas Buick. Die Anzeigeerstatter hätten es so gesehen, dass es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung gehandelt habe; die Beschuldigten hätten das entsprechend anders interpretiert.

Der Vorwurf der Untreue habe sich nicht erhärtet, so die Staatsanwaltschaft weiter. Eine konkrete Vermögensgefährdung liege nicht vor. Sie hätte entstehen können, wenn im Fall einer Insolvenz des Unternehmers das Gebäude einen neuen Eigentümer gefunden hätte, der die Stadt als Mieter vor die Tür gesetzt hätte. Es gebe aber keine Anhaltspunkte dafür. Insofern habe keine konkrete Vermögensgefährdung bestanden. Der Untreue-Verdacht habe sich nicht erhärtet. »Ein versuchtes Delikt gibt es nicht«, so Andreas Buick.

Untersucht wurden Vorgänge im Zusammenhang mit den beiden letzten Bürgermeistern; bei deren Vorgänger, der ebenfalls angezeigt worden war, wäre im Fall einer Straftat bereits eine Verjährung eingetreten. Und auch das Ersuchen des Unternehmers um Rangrücktritt sei nicht strafbar. Somit habe man das Verfahren insgesamt eingestellt.

Im vergangenen August hatte die Bürgermeisterin erstmals auf Anfrage im Ausschuss mitgeteilt, dass die Staatsanwalt Akteneinsicht nehme. Die juristische Auseinandersetzung hatte die lebhaft geführte Debatte um den Ankauf des Neuen Rathauses begleitet; in der Dezember-Sitzung hatte der Rat mit deutlicher Mehrheit für den Kauf gestimmt; der Kaufvertrag wurde Ende Januar unterzeichnet, zum
1. März hat die Stadt das Neue Rathaus nach den vom Rat festgelegten Bedingungen als Eigentümerin übernommen.ek