Fahren ohne Fahrerlaubnis

Einbeck. Am Freitag Abend wurde von einer Streife ein 15-jähriger Mofarollerfahrer aus Einbeck kontrolliert, da beim Nachfahren eine Geschwindigkeit von ca. 40-45 km/h festgestellt wurde.

Bei der Kontrolle konnte der junge Mann aber nur eine Mofa-Prüfbescheinigung vorzeigen, obwohl für das so geführte Zweirad eine Fahrerlaubnis der Klasse M erforderlich gewesen wäre.

Bei dem Roller war offensichtlich die ehemals eingebaute Drosselung defekt oder aus anderen Gründen nicht funktionsfähig. Ihm wurde nach Eintreffen des Erziehungsberechtigten in dessen Beisein die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet.ots