Gutgläubigkeit anderer ausgenutzt

Einbeck. Bereits im April 2016 borgte sich ein 33-jähriger Mann aus Northeim bei einer 32-jährigen Frau aus Einbeck einen höheren Bargeldbetrag.

Da es sich bei dem Mann um einen »guten Bekannten« handelte, ließ sich die Frau auf die Bitte des Mannes ein. Allerdings nutzte dieser die Gutgläubigkeit der Frau aus, denn er zahlte ihr das Geld bis heute nicht zurück, so dass die Frau jetzt eine Strafanzeige wegen Betruges gegen den Northeimer erstattete.ots