Entwendeter Motorroller gefunden

Täter auch für ausgesetztes Schaf in Innenstadt und weitere möglich Straftaten verantwortlich

Einbeck. Am vergangenen Mittwoch wurde der Polizei Einbeck gegen 19.20 Uhr ein entwendetes Kleinkraftrad im
Bereich der Bahnunterführung auf der Kreisstraße 657 zwischen Brunsen und Stroit gemeldet. Am Einsatzort ist die Funkstreife auf zwei 17-jährige Jugendliche aus dem Landkreis Holzminden und dem Landkreis Northeim getroffen, die sich neben einem orangefarbenen Motorroller ohne Kennzeichen befanden.

Vor Ort waren noch vier weitere männliche Personen aus dem Delligser Bereich, wovon sich einer (49) als Eigentümer des Rollers zu erkennen gab und den Beamten mitteilte, dass ihm das Fahrzeug in der Nacht von Montag auf Dienstag entwendet worden sei.

Jetzt habe einer seiner Begleiter in Ammensen beobachten können, wie jemand mit dem Roller gefahren ist. Direkt dahinter habe sich noch eine Crossmaschine befunden. Man hat die Zweiräder verfolgt und sei schließlich an der Bahnunterführung auf die beiden Jugendlichen getroffen. Die beide stritten ab, den Diebstahl begangen zu haben, geschweige denn, mit dem Roller gefahren zu sein.

Im Rahmen der weiteren Sachverhaltsklärung wurde auch die Crossmaschine (125 cm³) in einem Wirtschaftsweg ohne erforderliche Kennzeichen gefunden. Den Originalschlüssel für dieses Leichtkraftrad hatte einer der beiden Beschuldigten bei sich.

Im Zuge der weiteren Befragungen und Ermittlungen konnten noch mehr Vergehen aufgedeckt werden. In der Nacht vom vergangenen Montag auf Dienstag haben die beiden Jugendlichen gemeinsamen mit einem Freund (22) aus einer Stadtoldendorfer Ortschaft im Bereich Einbeck ein Lamm von einer Wiese aus dem Polder bei Salzderhelden geholt.

Das Tier haben sie dann in der Einbecker Innenstadt laufen lassen. Anschließend haben sie in Ammensen den orangefarbenen Roller gestohlen, wobei Haupttäter der 22-jährige gewesen sein soll. Dann hat sich der eine der beiden Jugendlichen das gestohlene Kleinkraftrad vom Freund geliehen, obwohl er keine Fahrerlaubnis hat.

Schließlich sind sie aber aufgeflogen. Letztendlich wird jetzt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Diebstahls, Verstoß Pflichtversicherungsgesetz, Verstoß gegen die Abgabenordnung, Strafvereitelung, unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeugs und wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ermittelt.ots