Nötigung im Straßenverkehr

Einbeck. Am Freitagabend, den 28. Dezember 2018, meldete sich zunächst ein 46-jähriger Einbecker bei der Polizei und gab an, dass er soeben vor seiner Wohnanschrift eine Frau am Wegfahren hindere, die eine Unfallflucht begehen wollte. Vor Ort stellte sich dann der Sachverhalt für die eingesetzten Polizeibeamten anders dar.

Eine 38-jährige Einbeckerin hatte zuvor etwa zwei Stunden vor der Grundstückseinfahrt des Meldenden geparkt und behinderte so das Ein-und Ausfahren. Um von der »falsch parkenden Dame« im Anschluss eine Entschuldigung für ihr Verhalten zu verlangen, stellte das anwohnende Ehepaar seine beiden Fahrzeuge so dicht an den Wagen der Parkenden heran, dass diese nicht mehr ungehindert wegfahren konnte.

Da abschließend von den Beamten an allen vor Ort befindlichen Fahrzeugen keinerlei Unfallspuren, wie zunächst gemeldet, aufzufinden waren, bestätigte sich der Vorwand einer möglichen Unfallflucht nicht.

Gegen den Meldenden wurde aber ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr eingeleitet.ots