Nüchterne Fahrzeughalterin duldet Fahrt von Betrunkenem

Einbeck. Am frühen Abend des vergangenen Sonnabends kontrollierte eine Polizeistreife aus Einbeck einen 24-jährigen Fahrzeugführer eines VW Golf. Bei der Kontrolle wurde beim Fahrzeugführer ein deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen. Eine Überprüfung mittels eines Alkoholtestes erbrachte dann auch einen Alkoholwert von 1,32 Promille.

Daraufhin wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und der Führerschein beschlagnahmt. Gegen die 20-jährige Fahrzeughalterin, die mit im Pkw saß, wurde ein separates Strafverfahren eingeleitet, da diese die Fahrt geduldet, beziehungsweise ihren Pkw für die Fahrt zur Verfügung gestellt hatte. Die Fahrzeughalterin selber war nüchtern und ist auch im Besitz eines Führerscheines. ots