Polizei leitet mehrere Strafverfahren ein

Mehrere Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz und weiterer Bestimmungen

Einbeck. Am Sonnabend, 10. Oktober 2020 kam es im Einbecker Stadtgebiet zu versammlungsrechtlichen Aktionen. Die Partei »Die Rechte Kreisverband Einbeck/Northeim« führte von 11 Uhr bis 13.30 Uhr auf dem Hallenplan eine stationäre Kundgebung mit 21 Teilnehmenden durch. Zu einem offenen Gegenprotest kam es nicht. Die Beschränkungen aus dem Versammlungsbescheid der Stadt Einbeck wurden nachhaltig überprüft und überwacht. Dazu zählten neben den Regelungen des Gesundheitsschutzes auch die Bestimmungen der maximalen Lautstärke sowie der Inhalte der sieben Redebeiträge.

Aufgrund staatsschutzpolizeilicher Vorerkenntnisse wurde ein benannter Ordner abgelehnt. Nachdem die Kundgebung für beendet erklärt wurde, meldete die Partei »Die Rechte« eine Spontanversammlung an, die durch polizeiliche Einsatzkräfte nach einem erfolgten Koordinierungsgespräch bis in die Hägerstraße begleitet wurde. Hier fanden abschließende Redebeiträge ohne Außenwirkung statt.

Gegen 15 Uhr startete der Aufzug unter dem Motto »Solidarisch kämpfen! Neonazi-Gewalt stoppen in Einbeck und anderswo!« mit etwa 290 Teilnehmenden am Einbecker Bahnhof entlang der folgenden Aufzugsroute: Bahnhof Einbeck-Mitte - Köppenweg - Teichenweg - Ball-Ricco-Straße - Thiaisplatz - Beverstraße- Grimsehlstraße - Rosental - Altendorfer Straße - Altendorfer Tor - Bismarckstraße - Benser Straße - Hägerstraße - Am Brauhaus - Papenstraße - Benser Straße - Marktstraße - Marktplatz - Lange Brücke - Möncheplatz - Dr.-Friedrich-Uhde-Straße - Thiaisplatz - Bahnhofsvorplatz.

Bereits vor Beginn des Aufzuges musste die Versammlungsleiterin auf die Beachtung mehrerer Beschränkungen hingewiesen werden. Dazu zählten u.a. die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes mit Blick auf die vollständige Führung der Anwesenheitsliste und die Benennung der erforderlichen Ordner. Die Versammlungsleiterin kam der Aufforderung nur zögerlich nach.

Im weiteren Verlauf hielt der Aufzug entgegen der Beschränkungen der Stadt Einbeck den ersten Ort der Zwischenkundgebung nicht ein, bevor im Bereich der Hägerstraße und des Marktplatzes aus dem Aufzug heraus insgesamt vier Nebeltöpfe gezündet wurden. Ferner versuchte der Aufzug im Bereich der Hägerstraße die Polizeikette zu überwinden. Dieser Versuch wurde durch den Einsatz einfacher körperlicher Gewalt verhindert.

Aus Eigensicherungsgründen setzten die Polizeikräfte Helme auf. Durch das Zünden der Nebeltöpfe wurden Strafverfahren nach dem Sprengstoffgesetz und wegen des Verdachtes der gefährlichen Körperverletzung eingeleitet. Im Rahmen der Identitätsfeststellungen, nach Ende des Aufzuges am Bahnhof Einbeck, kam es zu Solidarisierungsaktionen nicht betroffener ehemaliger Aufzugsteilnehmer.

Die Polizei musste zur Durchsetzung der Identitätsfeststellungen einfache körperliche Gewalt anwenden, um die Maßnahmen konsequent durchsetzen zu können. Zum jetzigen Zeitpunkt konnten zwei Tatverdächtige ermittelt werden. Weiterhin kam es zur Einleitung eines Strafverfahrens nach dem Strafgesetzbuch gegen einen Unbeteiligten nach dem Zeigen des sogenannten »Hitlergrußes«. Die Ermittlungen diesbezüglich werden durch das Staatsschutzkommissariat geführt.

»Die Polizei Northeim hat am 10. Juni 2020 mit der Festnahme der beiden Rechtsextremisten nach dem Sprengstoffanschlag ein deutliches Zeichen für die Bekämpfung des Rechtsextremismus gesetzt. Wir haben im Vorfeld der Versammlungen deutlich gemacht, dass wir auf Kooperation und Deeskalation setzen.

Mehr als unverständlich ist daher, dass die Aufzugsteilnehmenden die u.a. aus Hannover, Göttingen, Hildesheim und Kassel angereist waren, mehrere Nebeltöpfe zündeten, damit Straftaten begingen und sich wiederholt nicht an Beschränkungen hielten. Wir haben diese Straftaten konsequent verfolgt. Die Chronologie der Ereignisse aus den letzten Monaten können im Ergebnis nicht dazu führen, dass Einbeck an einem Tag wie heute, zum rechtsfreien Raum wird.«, sagte Polizeidirektor Michael Weiner als Gesamteinsatzleiter.ots