Führen eines Rollers ohne Fahrerlaubnis

Immensen. Anlässlich einer stationären Verkehrskontrolle am gestrigen Mittwoch wurde ein 43-jähriger Fahrzeugführer eines Kleinkraftrollers auf der Landstraße 572 nahe Immensen angehalten und überprüft. Bei der Kontrolle des Rollers wurde festgestellt, dass der Roller nicht gedrosselt ist und dadurch auch die möglichen 45 Stundenkilometer fährt.

Damit benötigt man für das Führen dieses Rollers auch einen Führerschein. Da der Rollerfahrer aber nicht im Besitz eines solchen Führerscheines ist, war damit eine Weiterfahrt nicht mehr möglich, und es wurde gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet.ots