Rote Kennzeichen bestimmungswidrig verwendet

Bad Gandersheim/Einbeck. Am Sonntag, 20. Juni, gegen 13.05 Uhr kontrollierten Beamte der Polizei Bad Gandersheim einen 62-jährigen Einbecker mit seinem Opel Movano. Der Pkw wurde mit roten Kfz-Kennzeichen geführt, die grundsätzlich nur für Probe- oder Überführungsfahrten genutzt werden dürfen.

Da es sich bei der festgestellten Fahrt weder um eine Probe- oder Überführungsfahrt gehandelt hat, wurde gegen den 62-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und die Abgabenordnung eingeleitet.ots