Unerlaubtes Abrennen von Gartenabfällen

Einbeck. Eine 45-jährige Bad Gandersheimerin verbrannte ihre Gartenabschnitte unerlaubt auf ihrem Gartengrundstück am Sülbecksweg in einer offenen Feuerstelle.

Da dies nach der Einbecker Stadtverordnung verboten ist und eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wurde das Feuer im Beisein der Polizei gelöscht und eine entsprechende Anzeige eingeleitet.ots