Verstoß gegen das Waffengesetz

Einbeck. Am 13. Mai 2017, gegen 20 Uhr wurde bei einem 45-jährigen Einbecker während eines anderen Einsatzes ein sogenanntes Einhandmesser aufgefunden.

Da er hierfür kein begründetes Interesse bekunden konnte, liegt ein Verstoß gegen das Waffengesetz vor.

Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.ots