5.000 Euro Schaden durch Missachten der Vorfahrt

Einbeck. Ein Sachschaden von rund 5.000 Euro entstand bei einem Verkehrsunfall am vergangenen Mittwoch gegen 11.45 Uhr. Eine Fahrzeugführerin (69) aus einem Einbecker Ortsteil befuhr den Köppenweg und wollte an der Einmündung zum Teichenweg nach links in Richtung Ostertor abbiegen.

Sie übersah hierbei den vorfahrtberechtigten Pkw eines 23-jährigen Einbeckers, der vom Teichenweg, aus Richtung Rabbethgestraße kommend, in den Köppenweg einfahren wollte. Im Einmündungsbereich kam es zum Zusammenstoß der beiden Autos. Gegen die Frau wurde ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.ots