Bürgerinitiative hält Kalkulation für rechtswidrig

BI »Kontra Waz« hält Kalkulation für rechtswidrig und hofft auf ein Urteil im ersten Quartal des kommenden Jahres

Zwischenzeitlich liegen einige Kalkulationen des WAZ »Solling« vor. Auch die neuste Kalkulation für 2010 dürfte nach Auffassung der Bürgerinitiative (BI) »Kontra WAZ« rechtswidrig sein. Obwohl der WAZ die Comuna mit dieser Kalkalation beauftragt hat, zweifelt die BI und deren Rechtsbeistand dieses Zahlenwerk rechtlich an.

Dassel. Folgende Punkte führten zu einem erhöhten Abwasserpreis, der, so die Vermutung der BI, »künstlich« hochgehalten werden soll: Die Betriebsabrechnungen, aus denen die Nachkalkulationen für die Jahre 2007 bis 2009 abgeleitet wurden, ließen nicht erkennen, wie die Aufteilung zwischen den einzelnen Wasser- und Abwasserbereichen Dassel und Bodenfelde wirklich aufgeteilt worden sei. Das vorgelegte Zahlenwerk entspreche nicht den betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zur Erstellung eines Betriebsabrechnungsbogens.

Erstmalig in der Kostenschätzung für 2010 befinde sich eine nachvollziehbare Auflösung einer Allgemeinkostenstelle. Die Betriebsabrechnungen enthielten auch Abschreibungen und Zinslasten. Zwar würden in den weiteren Berechnungsschritten der Comuna diese zunächst ausgesondert, um sie dann – insoweit korrekt – aus dem Investitionsverzeichnis zu ermitteln. Das werfe jedoch die Frage auf, wie ausgeschlossen worden sei, dass in den Betriebsabrechnungen auch Ausgaben gebucht wurden, die dem Investitionsbereich zugehören?

Auch die Berücksichtigung der Mitbenutzung der öffentlichen Einrichtung durch Dritte lasse Zweifel an der Korrektheit der Kalkulation bestehen. Entsprechende Nachweise über die Stadtoldendorf-Belieferung fehlten gänzlich. Auch seien entsprechende Fragen nach dem Verbleib des Wasserverbandes Mackensen/Merxhausen nicht beziffert worden, so auch die Schmutzwassertransportleitung Lauenberg-Wellersen. Hier seien die nötigen Erklärungen vom WAZ nicht vorgelegt worden.

Die Gutachterkosten für gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsberatungskosten seien nicht ansatzfähig, meint die BI »Kontra Waz«. Es ist hier nicht erkennbar, ob sie auch tatsächlich ausgesondert worden seien. Die Kostenschätzung für 2010 lasse nicht erkennen, inwieweit sie aus den Beriebsabrechnungen der Vorjahre entwickelt worden sei. Da sie zu einem späten Zeitpunkt aufgestellt worden sei (August 2010), hätten tatsächliche Entwicklungen wie etwa Preiserhöhungen bei Dritten oder aus dem Rahmen fallende Ausgaben abgesehen und berücksichtigt werden können. Gleichwohl seien die Kosten für 2010 um mehr als 190.000 Euro (31,851 Prozent) über das Ergebnis der Vorjahre gesetzt worden. Diese Fehlschätzungen seien auch in den Vorjahren aufgetreten, meint die BI.

Die Kosteneinschätzung für 2010 sei nicht nachvollziehbar, heißt es weiter. In der Gebührenkalkulation sind Kosten für die Comuna in 2010 erfasst. Da diese Kosten aber angefallen seien, um die Gebühren für die Jahre 2007 bis 2010 zu rechtfertigen, hätten sie auf alle vier Jahre verteilt werden müssen. Sie nur den Wassergebührenzahlern des Jahres 2010 anzulasten, erscheine unter den gegebenen Umständen willkürlich.

Auch zweifelt die BI die kalkulatorischen Kosten seit der WAZ-Gründung im Jahre 1999 weiterhin an. Das Anfangsvermögen mit rund 4,5 Millionen Euro zu buchen, davon abzuschreiben und dementsprechende Buchrestwerte von Jahr zu Jahr zu verzinsen, widerspreche betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und sei auch gebührenrechtlich unzulässig. Die Aufnahme von Wertbeträgen in eine Liste durch die Verwaltung der Stadt Dassel reicht allein nicht aus. Die BI vermutet, dass die Zahlenwerke frei erfunden worden sei.

Auch wurden weiterhin, obwohl mehrfach von der BI und deren Rechtsbeistand beanstandet, Planungsmaßnahmen in das Verzeichnis des Anlagevermögens eingestellt und abgeschrieben. Nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen abgeschrieben werden dürften aber nur die Kosten der Leistungserbringung der zur Verfügung stehenden Anlagen und Einrichtungen. Planungskosten dürfen dem Gebührenzahler erst dann belasten, wenn die Anlagen betriebsbereit seien.

Weitere Abschreibungsfehler würden das Kanalkataster betreffen. Der angewendete Zinssatz wird ebenfalls beanstandet. Laut eines Sitzungsprotokolls des WAZ sei über die Höhe der Verzinsung nicht entschieden worden. Das ortsgesetzgeberische Ermessen sei hier von den Entscheidern offensichtlich nicht erkannt und deshalb auch nicht ausgeübt worden. Schon allein diese Tatsache führe dazu, dass der Gebührensatz rechtswidrig sei. Die BI stellt weiterhin fest, dass die zu Grunde gelegten Abwassermengen nicht mit den bisherigen Angaben des WAZ übereinstimmten. Weitere Mängel in den Bereichen Wasserjahresverbrauch sowie den Berechnungen der Vorauszahlungen seien offenkundig und würden nicht der Satzung des WAZ entsprechen. Die BI »Kontra WAZ« hofft nun, dass es im ersten Quartal 2011 ein Urteil gibt.
oh

Dassel

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