Digitalkamera statt BTM ergaunert

Einbruch in das Haus eines Verstorbenen in Dassel | Bewährungsstrafe

Dassel. Wegen Einbruchs in ein Einfamilienhaus in der Mittelstraße in Dassel samt Diebstahls wurden jetzt zwei Männer zu mehrmonatigen Freiheitsstrafen auf Bewährung vom Schöffengericht Einbeck und Leitung von Richterin Martina Sievert verurteilt. Der Haupttäter muss zudem 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten, sein Kollege 500 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen.

Anklage

Angeklagt waren ein 48-jähriger und ein 42-jähriger Mann, am 22. August 2021 in ein leerstehendes Haus eines kurz zuvor Verstorbenen in Dassel im Mittelweg um 1.55 Uhr eingestiegen zu sein. Ziel war, aus dem Haus Betäubungsmittel zu entwenden. Ein Nachbar hörte das Einschlagen eines Fensters und alarmierte die Polizei. Die Beamten stellten den 42-Jährigen im Erdgeschoss und den älteren Mann im Obergeschoss. Der 48-Jährige hatte eine Digitalkamera im Wert von 40 Euro bei sich, die er entwenden wollte.

Beide Angeklagte waren geständig. Der 48-Jährige teilte mit, dass er damals keine leichte Zeit hatte. Arbeitsstelle und Führerschein verlor er. Er wohnte in Dassel, fühlte sich einsam und wusste nicht, was er machen sollte. Nach einer geraumen Zeit, in der er »clean« war, rutschte er wieder in die BTM-Abhängigkeit. Im Haus in der Mittelstraße erhoffte er sich, Drogen zu finden.

»Stoff beschaffen«

Sein 42-jähriger Kollege sei nur sein Fahrer gewesen, um zu dem Gebäude zu gelangen, teilte er mit. Auch habe er in der Vergangenheit viel Hilfe und Zuspruch von ihm erhalten. Während er arbeitslos sei, habe der 42-Jähriger nach gemeinsamer Zeit in der medizinischen Rehabilitation ein geregeltes Leben gefunden und sich um ihn gekümmert. »Das Ganze ist auf meinen Mist gewachsen«, teilte der 48-Jährige mit. Er wollte sich in dem Haus neuen »Stoff« beschaffen, doch er fand keinen. Stattdessen eignete er sich eine Digitalkamera an, als ihn die Polizei aufgriff.

Lebensabläufe

Der Anwalt des 42-Jährigen sagte, dass sein Mandant ab 2001 heroinabhängig war. Nach einigen vergeblichen Versuchen verlief eine Therapie 2013 erfolgreich. Seit dem gleichen Jahr sei er auch nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung getreten. Weder Drogen noch Alkohol konsumiere er seit zehn Jahren, er führe ein geregeltes Leben. Helfend stehe der 42-Jährige dem 48-Jährigen als Freund zur Seite. Als ihn dieser bat, ihn zum Haus in der Mittelstraße zu fahren, machte er das und stieg ebenfalls in das Haus ein. Im Nachhinein frage er sich, warum er es gemacht habe, wurde mitgeteilt.

Während der 48-Jährige schon zehn Einträge im Strafregister habe, der letzte liege noch lange zurück, sei der 42-Jährige schon seit mehreren Jahren nicht mehr straffällig geworden. Der jüngere Mann hat ein geregeltes Leben und eine Arbeitsstelle; der ältere litt 2021 an Depressionen. Im Herbst folgte Entgiftung und Psychotherapie. Momentan befinde er sich in einem Nachsorgehaus. Dort bringe er sich ehrenamtlich mit ein.

Forderungen des Staatsanwalts

Die Einräumung der Taten erleichtere die Verhandlung, sagte der Staatsanwalt. Der 48-Jährige war der Initiator, schlug das Fenster ein und stahl eine Digitalkamera; der jüngere Mann »dackelte mit«, stieg aber auch mit ins Gebäude ein. Zu verurteilen seien beide wegen Wohnungseinbruchdiebstahl. Positive falle für die Angeklagten die Einräumung der Taten aus, negativ die Einträge ins Strafregister. Für den 48-jährigen Haupttäter forderte er eine Gefängnisstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit, für den 42-jährigen Mitläufer sechs Monate Haft und eine Geldstrafe von 500 Euro.

Motiv des Hauptdiebs

Der Anwalt des Hauptdiebs sagte, dass sein Mandant auf der Suche nach Betäubungsmitteln war. Er wollte niemand schädigen, nur seine Sucht stillen. Zwar habe er Vorstrafen, doch sei das umpfängliche Geständnis ihm positiv anzurechnen. Er sprach sich für sechs Monate auf Bewährung aus.
Sein Mandant sei nur »Mitläufer« gewesen, betonte der Anwalt des 42-Jährigen. Er leistete höchstens Beihilfe in einem minderschweren Fall. Statt einer Haftstrafe wünschte er ein Geldstrafe, die sei angemessen für die geringe Tatbeteiligung.

Das Schöffengericht verurteilte den 48-Jährigen zu einer Haftstrafe von acht Monaten und zur Ableistung von 100 Sozialstunden sowie den 42-Jährigen zu einem Gefängnisaufenthalt von vier Monaten und zur Bezahlung von 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Richterin Sievert sagte, dass beide an dem Geschehen beteiligt waren, dies haben sie zugegeben.

Geständnis positiv bewertet

Der 48-Jährige war der Haupttäter, brach ein Fenster ein und stahl eine Digitalkamera; der 42-Jährige stieg aber ebenfalls mit in das Gebäude ein. Für beide sprechen Geständnis und geringe Beute, gegen sie die lange Vorstrafenliste. Den 42-Jährigen könne man nicht freisprechen, er wusste, worum es ging; half aber trotzdem seinem Kollegen. Haupttäter sei jedoch der 48-Jährige, der auch Probleme mit seinem Leben habe. Er war Initiator und Hauptdurchführender der Straftat, so war er auch zu verurteilen, erklärte Sievert.mru

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