Erhebungsbogen für Grundstücke bis 5. November ausfüllen
WAZ-Informationsveranstaltung zur Niederschlagswassergebühr / Versiegelte Flächen ermitteln / Vermutlich »geringer Beitrag«
Dassel. Das Verwaltungsgericht Göttingen habe die bisherige Abwassergebührenkalkulation des WAZ beanstandet, erläuterte der WAZ-Geschäftsführer Joachim Hawranke in der gut gefüllten Turnhalle in der Hermannstraße. Dass eine getrennte Gebühr für Schmutz- und Oberflächenwasserbeseitigung eingeführt werde, entspreche gültiger Rechtsprechung. Während sich der Gebührensatz für Schmutzwasser einfach ermitteln lässt, ihm liegt nämlich der Frischwasserverbrauch zugrunde, ist es beim Oberflächenwasser schwieriger. Dazu muss die Größe der bebauten beziehungsweise versiegelten Flächen ermittelt werden.
Rund 12.800 Grundstücke wurden für die Erhebung herangezogen, die Comuna, ein Fachunternehmen aus Syke, hat die versiegelte Fläche ermittelt. Etwa 3.900 Briefe mit Unterlagen für die Selbstauskunft sind gestern an die Grundstückseigentümer verschickt worden. Man habe alle verfügbaren Informationen eingearbeitet. Sollte sich hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse in den letzten Wochen etwas verändert haben, sollten sich die Betroffenen beim WAZ melden, so Hawrankes Bitte.
Niederschlagswasserbeseitigung sei seit 20 Jahren ein Thema, führte Wolfgang Belz, Geschäftsführer der Comuna, aus. Der bisherige Zustand im WAZ-Gebiet sei nach niedersächsischem Recht nicht zulässig. Da es sich bei den Niederschlagswassergebühren nicht um hohe Kosten handele, habe man bisher angesichts des Aufwandes darauf verzichtet, eine eigene Gebühr zu erheben. Diese Gründe, die durchaus nachvollziehbar seien, seien aber nicht zulässig.
Niederschlagswasser, erläuterte er, sei das, was von bebauten und befestigten Flächen abgehe. Nach Ökopflaster oder Rasengittersteinen werde dabei nicht unterschieden. Im Details sei alles per Gesetz geregelt, »wir brauchen nicht denken, sondern müssen nur lesen.« Gebührenpflichtig sei, wer an den WAZ-Kanal angeschlossen sei.
Bei der Gebührenkalkulation gelten das Äquivalenzprinzip und das Willkürverbot: Wer von einer Leistung einen Vorteil hat, muss entsprechend über eine Abgabe zur Finanzierung dieser Leistung herangezogen werden, und wer eine Einrichtung in gleichem Maße nutzt, muss in gleichem Maße zahlen. Der bisherige Frischwasser-Rahmen sei somit nicht tauglich.
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz ist Niederschlagswasser das von bebauten oder befestigten Flächen gesammelte abfließende Wasser. Wasser, das auf Rasen fällt, zählt nicht dazu. Eine Befestigung im Sinne des Gesetzes ist dabei alles, was zur Verdichtung führt - ohne weitere Differenzierungen.
Die derzeitige Abwassergebühr beträgt 4,68 Euro pro Kubikmeter. In dieser Höhe sollen sich die künftigen Gebühren bewegen, wobei bei der Schmutzwassergebühr mit 4,47 Euro pro Kubikmeter eine kostendeckende Höhe erreicht wird. Die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung errechnen sich aus der bebauten Fläche und den für die Beseitigung anfallenden Kosten.
Von jedem Grundstück sind Luftbilder des Katasteramtes ausgewertet worden, daraus wurden Rückschlüsse auf die bebauten Flächen gezogen. In der Post, die die Eigentümer in diesen Tagen bekommen, sind der Lageplan und ein Erhebungsbogen enthalten. In einem Anschreiben wird kurz erläutert, worum es geht. Bis zum 5. November muss der Erhebungsbogen ausgefüllt werden: Welche Flächen werden in eine Zisterne entwässert, wie groß ist sie, gibt es einen Überlauf in den Kanal, welche Fläche wird in den Kanal entwässert oder in den Garten, gibt es eine Versicherungsanlage? Hier sind die Eigentümer aufgefordert, die Entwässerung der überbauten Flächen genau aufzuschlüsseln. »Wenn nicht in den Kanal entwässert wird, brauchen wir plausible Antworten, wohin das Wasser geht«, so Belz.
Als gebührenrelevante Flächen gelten Dachflächen einschließlich der Überstände, Terrassen, Einfahrten oder Hofplätze, »was man aus der Vogelperspektive als versiegelt wahrnimmt.« Dabei kosten nur Flächen, deren Wasser in den Kanal geht, auch Gebühr. »Aber schummeln lohnt sich nicht, denn je kleiner die Fläche insgesamt wird, die abgerechnet wird, desto höher wird die Gebühr, denn der Aufwand bleibt gleich«, warnte er.
Insgesamt gehe man von rund 1,9 Millionen Quadratmetern versiegelter Fläche aus, berichtete Joachim Hawranke. Nach Erfahrungen von Comuna werden 30 Prozent nicht in den Kanal entwässert, so bleiben noch 1,3 Millionen Quadratmeter. Wer das durch den Kostenaufwand teile, erhalte einen »relativ geringen« Betrag, kündigte er an, vermutlich unter zehn Cent pro Quadratmeter. Bei 100 Quadratmetern versiegelter Fläche wäre das eine Gebührenlast von zehn Euro pro Jahr. Angesichts dieser Kosten lohne es sich auch nicht, sich vom Kanal zu lösen und das Wasser auf dem Grundstück versickern zu lassen, so Wolfgang Belz.
Fragen werden bei den Bürgersprechstunden im Rathaus beantwortet: Die Comuna steht dafür am 21. und am 28. Oktober jeweils von 13 bis 18 Uhr bereit. Ansprechpartner sind außerdem auch die Mitarbeiter in der WAZ-Geschäftsstelle in Lauenberg.
ek