Ausschuss für Verfassung und Finanzen

Gefährlicher Hund kostet 600 Euro Steuern

Hundesteuer- und Vergnügungssteuersatzung neu gefasst | Vereinbarung mit DSC und MTV für Grünanlagen

Dassel. Nicht mehr haltbar war die derzeitige Satzung zur Hundesteuer. Die Bezeichnung Kampfhund darf nicht mehr einzelnen Rassen zugewiesen werden, deshalb werden sie nun in der Satzung »gefährliche Hunde« genannt. Weitere Themen der jüngsten Sitzung des Verfassungs- und Finanzausschusses waren die neue Vergnügungssteuersatzung, die Vereinbarung mit DSC und MTV bezüglich der Grünanlagenflege und der Jahresabschluss 2016.

Seit Juli 2011 gilt das niedersächsische Hundegesetz. Seit Juli 2013 muss jeder Hundehalter die erforderliche Sachkunde nachweisen. Für Hunde, die von der zuständigen Behörde als gefährlich eingestuft werden, gelten besondere Vorschriften. Die Einstufung eines Hundes als gesteigert aggressiv oder gefährlich, anknüpfend an die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Hunderasse, ist wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge nicht gerechtfertigt. Die Kommunen haben daraufhin sukzessive auf die Kampfhundsteuer und die Aufzählung der insbesondere zu Kampfhunden gehörenden Rassen verzichtet. Mit einem Nachtrag wird nun auch die Hundesteuersatzung der Stadt Dassel geändert. Das Wort Kampfhund entfällt und wird durch »gefährliche Hunde« ersetzt. Gefähr­liche Hunde sind solche Hunde, die eine ­gesteigerte Aggressivität aufweisen, die Menschen oder Tiere gebissen oder eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft zeigen und die auf Angriffslust gezüchtet wurden. Festgestellt wird die Gefährlichkeit vom Landkreis.

Im Stadtgebiet Dassel werden nur wenige Kampfhunde gehalten, daher sind die fin­anziellen Auswirkungen gering (unter 1.000 Euro). Der neue Steuersatz entspricht dem in den umliegenden Gemeinden. Die Haltung eines Hundes kostet (weiterhin) 67,50, von zwei Hunden 90 Euro, von drei oder mehr Hunden 108 Euro und eines gefährlichen Hundes (neu) 600 Euro. Dem stimmte der Ausschuss zu.

Jahresabschluss-Überschuss 2016 in Rücklage

Ein weiteres Thema war der Jahresabschluss 2016. Wie Kämmerin Maren Helmker feststellte, schließt er mit einem Überschuss von 786.867,93 Euro (Vorjahresergebnis: minus 768.966,43 Euro) ab. Grund für das jetzt wesentlich bessere Ergebnis sind die deutlich höheren Erträge aus der Gewerbesteuer und die höheren Schlüsselzuweisungen. Noch in diesem Jahr soll der Jahresabschluss 2017 zur Prüfung vorgelegt werden, erwartet wird ein Überschuss in Höhe von 1,6 Millionen Euro. Im nächsten Jahr ist die Erstellung der Jahresabschlüsse 2018 und 2019 vorgesehen. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Stadt aufgefordert, konsolidierte Gesamtabschlüsse vorzulegen, so dass auch der WAZ »Solling« in der Bilanz abgebildet werden muss, so Helmker.

Der Verfassungs- und Finanzausschuss nahm den Jahresabschluss 2016 entgegen. Der Überschuss in Höhe von 773.056,74 Euro soll der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt werden, der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 13.811,19 Euro der Rücklage des außerordentlichen Ergebnisses.

Detlef Muschalla, Bürgerforum, verweigerte allerdings seine Zustimmung, »man könne zwischen den Jahren hin und her schieben«, stellte er fest. Diese »Sachverhaltsdarstellung« wies Bürgermeister Gerhard Melching als »völlig falsch« dar, alles sei korrekt. Dem Bürgermeister wurde bei einer Gegenstimme Entlastung erteilt.

Für Feuerwehrgerätehaus Wellersen Eigenleistungen zugesagt

Im Dezember des vergangenen Jahres hat der Rat der Stadt Dassel Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen. Vor dem Hintergrund der neuen Entgeltordnung zum Tarifvertrag und der personellen Veränderungen der letzten Jahre, die mit umfangreichen Änderungen der Aufgabenzuordnungen innerhalb der Verwaltung verbunden waren, sind zwischenzeitlich die Stellenbeschreibungen im Bereich der allgemeinen Verwaltung und des Bauhofes überarbeitet und bewertet worden. Die Bewertung hat bei einigen der untersuchten Stellen zu einer Veränderung der ­Entgeltgruppe geführt. Das erfordert die Veränderung des Stellenplanes und damit den Erlass eines 1. Nachtrages zum Haushalt 2019. Die sich aus den Höhergruppierungen ergebenden höheren Aufwendungen und Aus­zahlungen werden unter anderem durch eine derzeit unbesetzte Stelle im Bereich der allgemeinen Verwaltung kompensiert; eine Veränderung der Haushaltsansätze ist nicht erforderlich.

Die Haushaltsplanung 2019 wird durch den ersten Nachtrag 2019 lediglich im Finanzhaushalt geändert. Teurer wird das Feuerwehrgerätehaus Wellersen. Ausgehend von Herstellungskosten in Höhe von rund 475.000 Euro wird im 1. Nachtrag eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 200.000 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2020 eingeplant. Aus der Ortschaft Wellersen sind Eigenleistungen zugesagt worden. Nachdem die dadurch zu verzeichneten Einsparungen beziffert sind, ist der Auszahlungsansatz im Haushalt 2020 entsprechend geringer zu veranschlagen.

»Das muss anders gehen«, meinte Dr. Carsten Traupe, UBW. In Amelsen habe man den Anbau in Eigenleistung erstellt, lediglich Material sei bereitgestellt worden. Er wollte die Eigenleistung der Wellerser beziffert haben. »Das kann kein ganz großes Hexenwerk sein.«  Das Planungsbüro ist beauftragt, das zusammen zustellen, hieß es. Geplant sei großzügig, meinte Helmut Dörger, SPD, es gebe »Luft nach unten«. Zudem werde der Verkaufserlös des bisherigen Feuerwehrgerätehauses die Summe mindern.

Wolf Koch, SPD, machte sich noch für Geld für Feldwege-Instandsetzung nach dem Regenereignis in Mackensen stark. Er wollte eine neue Haushaltsstelle aufmachen. Am 2. Juli soll sich der Bauausschuss mit diesem Thema befassen, am 4. Juli dann der Verwaltungsausschuss. Joachim Stünkel, CDU, hielt diesen Weg für sinnvoll, zumal in Zukunft dann auch andere Ortschaften davon profitieren könnten. Koch hingegen fand diese Lösung nicht praktikabel. Die Ortschaften wären bei größeren Feldwegemaßnahmen überfordert, stellte auch Dr. Traupe, UBW, fest. Der erste Nachtrag mit Stellenplan wurde bei zwei Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

Neu gefasst werden soll die Vergnügungssteuersatzung. Denn das Bundesverfassungsgericht hat die Abkehr von der Pauschalbesteuerung von Spielgeräten und stattdessen die Anwendung des »Wirklichkeitsmaßstabes« gefordert. In den kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises Northeim werden derzeit Steuersätze von zwölf bis 20 Prozent des Einspielergebnisses erhoben. Vorgeschlagen wurde, den Steuersatz bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit auf 15 Prozent festzulegen, Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit sollen weiterhin pauschal besteuert werden. Die Auswirkung auf den Haushalt konnte nicht beziffert werden, da hier ein Systemwechsel vollzogen werde. Die Erfahrungen aus den Nachbargemeinden zeigten aber, dass mit Mehrerträgen gerechnet werden kann.

Unterstützung für Grünpflege über fünf Jahre

Mit dem Dasseler SC und dem MTV Markoldendorf soll eine Vereinbarung geschlossen werden. Zum einen hat die Stadt Dassel mit dem Dasseler Sportclub 2011 einen Vertrag über die Nutzung der Außenanlagen der Schulsportfreianlage in Dassel an der Lehmbreite abgeschlossen. Zum anderen hat die Stadt mit dem MTV Markoldendorf 2012 einen Vertrag über Nutzung des Sportplatzes in der Ortschaft Markoldendorf geschlossen. Beide Sportanlagen sind von Grünanlagen umgeben, die nicht dem Sportbetrieb dienen und auf­wändiger Pflege bedürfen. Die Kosten dieser Pflege sind in den letzten Jahren immens gestiegen. Es wurde daher vorgeschlagen, beide Vereine mit jährlich 500 Euro zu unterstützen. Diese Vereinbarung soll vorerst fünf Jahre gelten. Bei drei Enthaltungen wurde dem zugestimmt.

Werde auf Bundesebene kein neuer Berechnungsmodus für die Grundsteuer in diesem Jahr verabschiedet, dürften die Städte im nächsten Jahr keine Grundsteuer erheben, machte Bürgermeister Melching deutlich. Dann falle eine »gesicherte Einnahme der Städte weg«, und das dürfe nicht sein.sts