Heizkosten-Abrechnung überprüfen

Heizgutachten / Zeitraum umfasst ein Jahr, es muss kein Kalenderjahr sein

Mieter sollten die Heizkosten-Abrechnung Punkt für Punkt prüfen, rät der Deutschen Mieterbund (DMB). Mit einem Heizgutachten können Mieter ihre Heizkostenabrechnung kostenlos vom Fachmann analysieren lassen. Noch bis zum 31. Dezember kann es gratis auf www.heizspiegel.de angefordert werden. Treten Unstimmigkeiten auf, sollten Mieter sich an den örtlichen Mieterverein (www.mieterbund.de) wenden.

Dassel. Das Heizen mit Öl wurde teurer. Mieter mit einer 70-Quadratmeter-Wohnung müssen im Schnitt mit voraussichtlich 750 Euro Heizkosten rechnen. Das sind 130 Euro mehr als im Vorjahr. Anders sieht es beim Erdgas aus: Dort können sich Mieter wahrscheinlich über rund 60 Euro weniger Heizkosten freuen.

Die Abrechnung umfasst einen Zeitraum von einem Jahr, wobei es nicht zwingend ein Kalenderjahr sein muss. Der Vermieter ist verpflichtet, eine verbrauchsabhängige Abrechnung zu erstellen. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass nur ein Teil der Kosten, nämlich zwischen 50 und 70 Prozent, nach dem Verbrauch abgerechnet werden darf. Die restlichen 30 bis 50 Prozent werden meist entsprechend der Wohnfläche verteilt.

Jede Heizkostenabrechnung beginnt mit der Aufstellung aller Heizkosten. Der erste Teil umfasst die Kosten für den Brennstoffkauf, also die Ausgaben für Fernwärme, Gas oder Öl. Neben dem Energieverbrauch enthält die Heizkostenabrechnung auch die sogenannten Heiznebenkosten. Dazu zählen Wartungskosten der Heizung, Gebühren der Heizkostenverteilung und für den Schornsteinfeger sowie Betriebsstromkosten der Heizungsanlage.
Viele Mieter zahlen unnötig hohe Heizkosten, weil Heizungsanlagen veraltet sind und unwirtschaftlich arbeiten oder Häuser nicht ausreichend wärmegedämmt sind. Mit einem kostenlosen Heizgutachten auf www.heizspiegel.de finden Mieter heraus, ob ihre Heizkostenabrechnung zu hoch ist. Im Zweifel sollte die Abrechnung vom örtlichen Mietervereinen überprüft werden, zu finden auf www.mieterbund.de.

Mieter müssen sich innerhalb von vier Wochen beim Vermieter melden. Sie haben dann das Recht, bei ihm oder der Hausverwaltung Einsicht in die Belege zu nehmen. Der Vermieter muss erlauben, dass Mieter sich Notizen machen oder die Unterlagen fotografieren. Er kann die Belege auch als Fotokopien versenden. Die Nebenkosten müssen spätestens ein Jahr nach dem Berechnungszeitraum abgerechnet sein.

Wenn dieser Zeitraum bis zum 31. Dezember 2009 geht, muss die Abrechnung also spätestens am 31. Dezember 2010 im Briefkasten sein. Kommt sie später, muss der Mieter nicht nachzahlen. Mieter sollten bei überhöhten Kosten schnell vom Vermieter Auskunft verlangen.
sts

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