Hunde ab sofort wieder an die Leine nehmen

Dassel. Die Stadt Dassel weist auf die Anleinpflicht von Hunden in der freien Landschaft hin, die zum 1. April in Kraft getreten ist. Nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und nach der Landschaftsverordnung ist in der freien Landschaft jede Person verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde nicht streunen oder wildern und vom 1. April bis 15. Juli während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit an der Leine geführt werden – es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder von Polizei, Bundespolizei oder Zoll eingesetzt werden. Die freie Landschaft besteht aus Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen.

Bestandteile dieser Flächen sind auch Wege und Gewässer. Nicht zur freien Landschaft gehören Straßen und Wege, soweit sie aufgrund straßengesetzlicher Regelung für den öffentlichen Verkehr gewidmet sind, Gebäude, Hofflächen und Gärten, Gartenbauflächen einschließlich Erwerbsbaumschulen und -obstflächen sowie Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Verstöße gegen die vorgenannte Bestimmung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
ek

Dassel

Hegering IV sammelt Müll

Osterfeuer lockte Jung und Alt auf den Steinberg