Keine Mehrheit für Abschaffung der Strabs
Politiker sehen allerdings Beratungsbedarf | Neues Modell für die Grundsteuer
Dassel. Die Reform der Grundsteuer war Thema der jüngsten Sitzung des Dasseler Finanzausschusses. Außerdem ging es um den CDU-Antrag, der auf die ersatzlose Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung abzielte.
Die CDU hatte einen Antrag zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung eingebracht. Der Fraktionsvorsitzende Joachim Stünkel erinnerte an den letzten Straßenausbau, den Gradanger. Der Ausbau der Südstraße scheiterte, der Rat hat damals nach Widerstand der Anwohner gemeinsam entschieden, auf den Ausbau zu verzichten. Die CDU meint nun, dass die seit 2014 gültige Satzung zu Straßenausbaubeiträgen aufgehoben werden soll. Sie sei »hinderlich« und belaste einseitig die Anlieger und weniger die Nutzer. Stünkel forderte die Verwaltung auf, ein schlüssiges Konzept zur Finanzierung des Straßenausbaus vorzulegen.
Wolf Koch, SPD, stellte heraus, dass auch die SPD die Satzung nicht halten wolle. Aber weder in der kurz-, noch der mittelfristigen Planung stehe ein Ausbau zur Debatte. Wenn jetzt also was geändert werde, beziehe sich das nicht auf einen aktuellen Fall. Er plädierte dafür, fachlichen Rat einzuholen, beispielsweise auch zu der Frage, wie es mit Landeszuschüssen aussehe, wenn man die Satzung abschafft. Dem schloss sich Dr. Carsten Traupe, UBW, an. Die derzeitige Satzung sei nicht gerecht und perspektivisch nicht mehr haltbar. Aber wie der künftige Straßenausbau finanziert werde, müsse geklärt werden.
Verrentung des Beitrags
Kämmerin Maren Helmker sagte, dass es mittlerweile die Möglichkeit gebe, wiederkehrende Beiträge zu erheben, nur ein Teil des Aufwandes könne umgelegt werden, Zuschüsse könne man den Bürgern zuschlagen, Tiefen- und Eckgrundstücksvarianten sowie die Verrentung des Beitrags seien möglich. Bei einem über Kredite finanzierten Straßenausbau könne es haushaltsrechtliche Probleme geben.
Achim Lampe unterstellte, dass die CDU mit dem Antrag in den Wahlkampfmodus gewechselt sei. Eine Abschaffung der Satzung klinge einfach, löse das Problem nicht, sondern verschiebe es nur. »Lasen Sie uns das vernünftig gemeinsam auf die Beine stellen.« Wenn man Anlieger gar nicht beteilige, könne sich ein Wettbewerb entwickeln, welche Straße zuerst ausgebaut werden soll, gab zudem Bürgermeister Gerhard Melching zu bedenken.
Ludolf von Dassel, CDU, regte an, sich anzusehen, wie andere Kommunen mit den Strabs verfahren. Der Ausschussvorsitzende Uwe Fingerhut, SPD, stellte zusammenfassend fest, dass die Fraktionen bereit seien, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Stünkel drängte allerdings auf einen »Tendenzbeschluss«, sein Antrag auf Abschaffung der Strabs wurde bei drei Ja- (CDU) und fünf Gegenstimmen (SPD, UBW) abgelehnt. Der Finanzausschuss war sich einig, diesen wichtigen Punkt auf die to-do-Liste zu schreiben. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine ergebnisoffene Beratung der Abschaffung der Strabs vorzubereiten mit dem Ziel, dass Straßenausbaumaßnahmen realisierbar gemacht werden.
Grundsteuer: Flächen-Lage-Modell
Weiteres Thema der Sitzung war die neue Grundsteuer: Die Koalitionsfraktionen im niedersächsischen Landtag haben sich auf ein Modell zur Umsetzung der Grundsteuer verständigt. Kern der Reform ist das Flächen-Lage-Modell für die Grundsteuer B. Die Bewertung der Lage erfolgt nicht durch die Städte und Gemeinden. Als Indikator für den Lagefaktor werden die flächendeckend für Bauflächen vorhandenen Bodenrichtwerte für das jeweilige Grundstück genutzt, so Bürgermeister Melching. Der individuelle Bodenrichtwert (BRW) wird dabei in das Verhältnis zum durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde gesetzt. Mit dieser Relation soll das »Besser« oder »Mäßiger« der Lagen messbar gemacht werden. Die erforderliche rechtliche Änderung bedeutet eine Abkehr von der Bewertung nach dem Einheitswert.
In Niedersachsen soll auch die Erhebung einer neuen Grundsteuer C ermöglicht werden. Damit hat die Gemeinde die Möglichkeit, für baureife Grundstücke einen gesonderten Hebesatz festzusetzen. Die Grundsteuer A bleibt weitgehend unverändert.
Das neue Modell ist zum Januar 2025 anzuwenden. Die Steuermessbeträge sollen den Kommunen im Jahr 2024 zur Verfügung gestellt werden, so dass der notwendige Hebesatz rechnerisch erst sehr spät – möglicherweise erst zu Beginn des Jahres 2025 – ermittelt werden kann. Die Änderung der Berechnung soll für die jeweilige Kommunen aufkommensneutral umgesetzt werden. Allerdings bewirkt die Änderung der Grundsteuer eine Veränderung der Steuerkraft der Kommunen. Dies wiederum wirkt sich direkt auf den Kommunalen Finanzausgleich aus.
Bodenrichtwerte
Bürgermeister Melching stellte anhand der Kernstadt die Bodenrichtwerte vor, die je nach Lage stark variieren. Dassel hat 30 Euro pro Quadratmeter als durchschnittlichen Richtwert. An der Erholungsheimstraße nebeneinander liegende Grundstücke haben aber beispielsweise unterschiedliche Bodenrichtwerte, die dann zu unterschiedlich hohen Grundsteuern führen. Ob hohe Bodenrichtwerte in den Innenstädten richtig seien, zog Melching in Zweifel. Er wünschte sich, dass man sich für die Reform mehr Zeit gelassen hätte. Melching befürchtete gar Nachteile für den ländlichen Raum.
In Teilen bestehen Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform. Sollte die Umsetzung der Reform verfassungswidrig sein, wäre ein Ausgleich durch das Land Niedersachsen notwendig, hieß es. Hartmut Demann, CDU, befürchtete gar eine Klagewelle, hielt das Berechnungssystem für weder gerecht, noch für gerichtsfest.
»Schwarze Null«
Nach Auskunft von Kämmerin Maren Helmker wirke sich die Pandemie auf Dassel finanziell nicht so stark aus. Die Gewerbesteuereinnahmen seien auf Ansatznievau. Es könnte auf eine »schwarze Null« hinauslaufen.sts