Lager- und Brauchtumsfeuer dürfen entzündet werden

Dassel. Die Brenntage, an denen im Dasseler Bereich pflanzlicher Grünmüll verbrannt werden darf, gibt es nicht mehr. Per Einzelgenehmigung kann allerdings unter bestimmten Voraussetzungen noch gebrannt werden – sei es zum Verbrennen von Grünabfall oder als Lager- oder Brauchtumsfeuer.

Bei einer Einzelgenehmigung für das Verbrennen von Grünabfällen muss vorher geprüft werden, ob ein »besonderes Bedürfnis« vorliegt. Dazu zählen der Befall der Pflanzen mit Schadorganismen wie dem Borkenkäfer oder der Gallmilbe. Das Wohl der Allgemeinheit und die Nachbarschaft dürfen durch das Verbrennen aber nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden. Vorgeschriebene Abstände müssen eingehalten werden. Auch die Witterung muss berücksichtigt werden: Es darf nicht anhaltend trocken gewesen sein, es darf kein starker Wind wehen, auf moorigem Untergrund und in Schutzzonen von Wasserschutzgebieten darf nicht gebrannt werden.

Wer befallenen Grünmüll verbrennen will, muss dies der Gemeinde mindestens zwei Tage vorher mitteilen. Gegen Gebühr – 32 Euro – wird das Vorhaben von der Stadt geprüft und gegebenenfalls ein Genehmigungsbescheid erteilt. Der Bescheid erfolgt erst nach dem Zahlungseingang bei der Stadt. Das Datum des Brennvorgangs und die exakte Brennstelle werden der Polizei und der Feuerwehr mitgeteilt.
Wenn keine Grünabfälle, sondern Brennholz verbrannt wird, handelt es sich um Lager- oder Brauchtumsfeuer, die nicht der Brennverordnung unterliegen. Sie sind nicht genehmigungspflichtig und liegen in der Verantwortung des Grundstückeigentümers. Sollten solche Feuer bei der Stadt angezeigt werden, benachrichtigt die Stadt die Anmeldung dieses Feuer bei der Polizei und der örtlichen Feuerwehr.

Dazu müssen die exakte Bezeichnung des Brennplatzes, das Datum und die Dauer angegeben werden. Der Anzeigende erhält eine Bestätigung, dass dieses Brauchtums- und Lagerfeuer bei der Stadt angezeigt wurde und die Stadt Feuerwehr und Polizei darüber informiert hat. In der Bestätigung wird ausdrücklich auf die Verantwortung des Anzeigenden und Grundstückeigentümers und das Verbot des Verbrennens von Grünabfällen hingewiesen. Die Gebühr beträgt hier 16 Euro, die Bestätigung über die Anzeige wird erst nach dem Zahlungseingang der Gebühr erstellt.sts

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