Rat Dassel

Mit der Einladung kommt eine klare Ansage

Regeln zum Infektionsschutz bei Sitzungen: Keine Änderung der Geschäftsordnung | Vorsitzende haben Hausrecht

In Präsenz hat der Dasseler Rat in der Kultur- und Begegnungsstätte in Hilwartshausen getagt. Thema war unter anderem, unter welchen Bedingungen Sitzungen künftig mit Blick auf den Infektionsschutz ablaufen sollen und wie das geregelt wird.

Dassel. Wie können der Dasseler Rat und weitere politische Gremien wie Ausschüsse und Ortsräte auch während der Pandemie sicher tagen, was muss dazu geregelt werden? Auf Antrag der Gruppe »Perspektive Dassel« hat sich der Dasseler Rat bei seiner jüngsten Sitzung damit beschäftigt. Der gestellte Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung wurde schließlich zwar zurückgezogen; aber dennoch hat der Rat eine Lösung gefunden, mit der er sich sicher aufgestellt hat.

Die Gruppe »Perspektive Dassel« hatte eine Änderung beziehungsweise Ergänzung der Geschäftsordnung mit dem Ziel beantragt, Vorgaben zum Infektionsschutz in Sitzungen aufzunehmen. Damit sollte unter anderem das Tragen von medizinischen Mund-Nasen-Masken geregelt werden, der Zutritt zu Sitzungen für Teilnehmer ab 18 Jahren nur mit 3G-Regelung und die Anwendung der Regeln über festgestellte epidemische Lagen nationaler oder landesweiter Tragweite hinaus, wenn also ein relevantes örtliches Infektionsgeschehen bestehen würde. Die Bewertung des Geschehens als »relevant« liege beim Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden oder Ortsbürgermeister. Schon in der Einladung zur Sitzung sollte der Hinweis auf die 3G-Regeln enthalten sein. Die Verwaltung war beauftragt worden, die Ergänzungsanregungen zu prüfen auch vor dem Hintergrund, dass der Kreistag bei seiner konstituierenden Sitzung eine deckungsgleiche Regelung erlassen habe, wie Bürgermeister Sven Wolter feststellte. Er sagte, er begrüße die grundsätzliche Diskussion, auch vor dem Hintergrund der Infektionslage. Schwierig sei allerdings die Beurteilung der örtlichen Lage, denn dazu fehle es in der Regel an Zahlen.

Die Verwaltung schlage vielmehr mit Blick auf den Erlass des Niedersächsischen Innenministeriums vor, dass in eigener Verantwortung entschieden werde, welche Maßnahmen für einen sachgerechten Sitzungsverlauf getroffen werden sollten. Diese Regelungen seien gestützt auf das Hausrecht des Vorsitzenden bei der Sitzung. Dabei sei es möglich, beispielsweise eine FFP2-Maske anzuordnen, bereits über die Einladung. Auch Zutrittsbeschränkungen und Hygienemaßnahmen könnten so festgesetzt werden, und sie würden für die Mitglieder der Gremien und für Besucher gleichermaßen gelten. Auf diese Weise, betonte Wolter, könne man sich flexibel an sich kurzfristig ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen orientieren.

Aktuelle Regeln gleich in Einladung

Die Änderung der Geschäftsordnung habe die Gruppe gerade beantragt, um nicht jedes Mal in eine Abstimmung mit Bürgermeister und dem Vorsitzenden zu kommen, sagte Uwe Jahns, Freie Wählergemeinschaft Zukunft Dassel, für die Antragsteller-Gruppe

Er sei der »Perspektive Dassel Dassel« dankbar, dass sie das Thema aufgegriffen habe, stellte der SPD-Fraktionsvorsitzende Gerhard Melching fest. Allerdings sei dazu nicht unbedingt die Änderung der Geschäftsordnung notwendig, sondern mit dem Hausrecht könne man schneller reagieren. Die letzten Wochen hätten gezeigt, dass Verordnungen oft nur eine kurze Haltbarkeit hätten. Er habe Vertrauen in den Bürgermeister und die Ausschussvorsitzenden beziehungsweise Ortsbürgermeister. Die Bürger könne man einbinden, indem die aktuellen Regelungen gleich mit den Einladungen bekannt gemacht würden. Das sei effektiv, denn in die Geschäftsordnung schaue derjenige, der als Zuschauer eine Sitzung besuchen wolle, vermutlich nicht so oft. In jedem Fall wäre es richtig, den Infektionsschutz ernst zu nehmen und zu erhöhen und dabei aber so viel Schutz und so wenig Behinderung wie möglich anzuordnen.

Man könne eher nicht erwarten, dass sich Besucher an der Geschäftsordnung orientierten, stimmte Wolf Koch, SPD, zu. Das gelte vielleicht für Ratsmitglieder, aber bei Bürgern gehe man damit einen Schritt zu weit. Er hielte es auch für richtig, die geltenden Regelungen in jede Einladung aufzunehmen, das mache die Änderung der Geschäftsordnung nicht erforderlich. Das Hausrecht sei aus­reichend, und mit der Einladung wisse jeder, was zu beachten sei.

Die Maßnahmen sollten präventiv in der Geschäftsordnung verankert werden, so die Idee von Joachim Stünkel, CDU. Es gehe nicht um mehr Bürokratie, son­dern darum, ­Sicherheit festzuschreiben, denn die Gesundheit der Sitzungsteilnehmer sei von größter Wichtigkeit.

Regeln sollte man festlegen, betonte Bernd Stünkel, Unabhängige Bürger- und Wählergemeinschaft (UBW), allerdings sollten sie so einfach und so aktuell wie möglich sein. Gerade die Corona-Regeln änderten sich schnell, entsprechend wichtig sei ein klares und praktikables Vorgehen. Man dürfe nicht in die Lage kommen, alle drei Monate die Geschäftsordnung anpassen zu müssen. Eine gute Lösung sehe er im Einvernehmen mit Verwaltung und den jeweiligen Vorsitzenden.

Antrag zurück

Angesichts der Argumentation und mit Blick darauf, dass der Erlass für ihn eindeutig sei und für alle Sitzungsteilnehmer gelte, wie Bürgermeister Wolter ausführte, ziehe man den Antrag zurück, sagte Joachim Stünkel. Uwe Jahns ergänzte, dass mit den Regelungen allerdings auch eine Kontrolle erfolgen müsse.
Bürgermeister Wolter sagte zu, dass ab der nächsten Sitzung die Einladungen mit der ­Anordnung der jeweils gültigen Regelungen erfolgen würden. In der Sitzung soll der jeweilige Vorsitzende das Hausrecht unter ­Hinweis auf die aktuellen Regeln ausüben, wie sie aus der Einladung hervorgehen ­würden. Das hat der Rat einstimmig so beschlossen.ek