Musterklageverfahren ist beendet

Gegen die Gebührenbescheide 2008/2009 / Bescheide werden bis Juni erstellt

Das von der Bürgerinitiative (BI) »Kontra WAZ« geführte Klageverfahren gegen die Gebührenbescheide 2008/2009 ist beendet. Seitens des Rechtsbeistandes der BI und der Einzelkläger wurden die Rechtsstreitigkeiten in der Hauptsache für erledigt erklärt, da durch die erneute Satzungsänderung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes (WAZ) »Solling« die Gebührenkalkulation unterlegt und damit die Berechtigung, die Gebühren in der festgesetzten Höhe fordern zu dürfen, nachgewiesen wurde.

Dassel. In Einzelfällen trifft dies ebenfalls auf die Klagen gegen die Gebührenbescheide 2009/2010 zu. Auch hier wurden einige Klageverfahren, mit Hinweis auf die vorliegende Satzungsänderung seitens des WAZ »Solling«, bereits für beendet erklärt.

Seitens des WAZ »Solling« wird gleichzeitig darauf hingewiesen, dass eine umfassende Gebührenvorauskalkulation für das Jahr 2011 vorliegt und bereits in der Verbandsversammlung am 21. Dezember beschlossen wurde. Die neuen Gebührensätze für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung liegen dieser Kalkulation zugrunde. Da über die Sitzung der Verbandsversammlung in der Einbecker Morgenpost berichtet wurde, ist die Kritik der BI nach einem Fehlen der Kalkulation für 2011 nicht nachvollziehbar.

In der vorliegenden Gebührenkalkulation für 2011 werden ebenfalls eine rechtlich zulässige Verzinsung der Vermögenswerte des WAZ »Solling« wie auch die Einleitung von Abwasser durch den Zweckverband Ithbörde/Weserbergland berücksichtigt. Auch in diesen Punkten ist die Kritik der BI daher unberechtigt, meint der WAZ. Die Erhebung einer Grundgebühr für die Abwasserbeseitigung wurde bereits mit einer Satzungsänderung zum 1. Januar 2009 zurückgenommen. Dies trifft allerdings nicht für die Erhebung einer Grundgebühr im Bereich der Trinkwasserversorgung zu. Hier wird entsprechend der Größe der Wasserzähler eine Grundgebühr erhoben, welche auch in den vorliegenden Gebührenbescheiden enthalten ist. Die Grundgebühr wird bereits seit 1. Januar 2004 erhoben und dient zur Deckung der Kosten für die Bereitstellung der jeweiligen Wasserhausanschlüsse.

Mit der Einführung der Niederschlagsgebühr war es erforderlich die ermittelten versiegelten Flächen für alle Verbandsgemeinden des WAZ »Solling« auszuwerten und zur weiteren Verarbeitung in die EDV einzugeben. Diese zusätzliche Arbeitsbelastung war in der Kürze der Zeit und aufgrund der gleichzeitig durchgeführten Jahresendabrechnung für die Schmutz- und Trinkwassergebühren nicht leistbar. Die Bescheide für die Niederschlagswassergebühr werden voraussichtlich bis Juni 2011 erstellt werden.
oh

Dassel

Hegering IV sammelt Müll

Nächster Arbeitseinsatz im Schwimmband