Per Briefwahl wählen ist möglich

Dassel. Die Landtagswahl in Niedersachsen steht an. Wer nicht ins Wahllokal gehen möchte, muss auf die Briefwahl zurückgreifen. Dabei gilt es, einiges zu beachten. Am 9. Oktober wird der Niedersächsische Landtag gewählt. In Dassel haben bereits jetzt mehr als 500 Wähler ihre Entscheidung getroffen und per Briefwahl gewählt. Zunächst bekommt jeder Wahlberechtigte vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung per Post zugeschickt. In dieser befindet sich auch der Vordruck des Antrags für die Briefwahl in Niedersachsen – und zwar auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Diesen Antrag ausgefüllt an die angegebene Adresse zurückzuschicken.

Das Porto muss vom Antragsteller gezahlt werden. Wer sich das Porto sparen möchte, kann den Antrag auch per Mail an die jeweilige Gemeinde schicken oder persönlich im Rathaus stellen. Wenn alles geklappt hat, werden dem Wahlberechtigten die Briefwahlunterlagen zugeschickt. Voraussetzung für die Briefwahl ist, dass man wahlberechtigt sein: Man muss mindestens 18 Jahre alt sein, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und der Hauptwohnsitz muss seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen gemeldet sein.

Hat der Antrag zur Briefwahl funktioniert, bekommt man folgende Unterlagen per Post zugeschickt: einen Stimmzettel, einen blauen Stimmzettelumschlag, einen roten Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt. Auch bei der Niedersachsen-Wahl 2022 kann jeder Wähler zwei Kreuze auf dem Wahlzettel machen, also zwei Stimmen vergeben. Mit der Erststimme wählt man eine Person, mit der Zweitstimme eine Partei. Beide Stimmen können unabhängig voneinander vergeben werden. Ist der Stimmzettel korrekt ausgefüllt, kommt er in den blauen Umschlag (Stimmzettelumschlag).

Dieser muss zugeklebt und gemeinsam mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Umschlag (Wahlbriefumschlag) gepackt werden. Dieser wird ebenfalls zugeklebt. Die Adresse steht bereits auf dem Umschlag, Portokosten fallen innerhalb von Deutschland nicht an. Wichtig ist, bei der Briefwahl rechtzeitig die Wahlunterlagen abzuschicken, damit sie auch noch vor Schließung der Wahllokale in Niedersachsen am 9. Oktober eingehen. Es aber auch möglich, die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort auszufüllen und abzugeben, sofern die Unterlagen persönlich im Rathaus beantragt werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten die Unterlagen bei der Briefwahl spätestens drei Werktage vor dem 9. Oktober abgeschickt werden. Liegt der Wahlbrief am Wahlsonntag nicht bis um 18 Uhr zur Auszählung vor, wird er nicht berücksichtigt.sts

Dassel

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