Petition gestartet

Forderung nach Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen

An verschiedenen Stellen in der Dasseler Kernstadt kann man seine Unterschrift leisten für die Petition zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen.

Dassel. Die Dasseler Südstraße ist der Auslöser: Gegen die Ausbauplanung der Straße gab es Protest, so dass der Rat der Stadt Dassel in seiner Dezember-Sitzung beschloss, die Pläne auf Eis zu legen. Vor allem die Straßenausbaubeiträge wurden damals kritisiert. Jetzt startet Renate Herbst aus Dassel eine Petition zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen, sie möchte damit die Bürger »wachrütteln«.

Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag oder die Landesvertretung zu richten. Diese Petitionen können höchstpersönliche Angelegenheiten betreffen, aber auch Forderungen von allgemeinpolitischer Bedeutung zum Inhalt haben. Bewusst hat der Verfassungsgeber dieses Grundrecht jedem eingeräumt, der sich durch eine Verwaltungsentscheidung benachteiligt fühlt oder Bitten und Vorschläge zur Gesetzgebung vorbringen will. Für den Niedersächsischen Landtag bestimmte Petitionen oder Eingaben sind an die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages zu richten. Bei einer Petition genügt es völlig, wenn das Anliegen in kurzen Worten geschildert wird und – soweit es sich auf Behördenhandeln bezieht – die Behörde und die Verwaltungsentscheidung, um die es geht, möglichst konkret bezeichnet wird. Aus der Petition sollte schließlich deutlich werden, welche Erwartung an den Landtag sich damit verbindet.

Das Parlament ist zur Behandlung aller ihm zugehenden Eingaben verpflichtet. Eingehende Zuschriften werden daher von der Landtagsverwaltung zunächst mit Blick auf die Zuständigkeit des Landtages und die Frage, ob es sich dabei um eine Petition im Sinne des Art. 17 des Grundgesetzes handelt, vorgeprüft. Danach überweist der Landtagspräsident die Eingabe zumeist dem Petitionsausschuss zur Beratung.

Mit seiner Unterschrift kann man die Petition zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in Niedersachsen unterstützen. Geändert werden soll Paragraph 6 des Niedersächsischen KommunalAbgabenGesetzes (NKAG), so dass die Rechtsgrundlage für Straßenausbaubeitragssatzungen in Niedersachsen abgeschafft werden soll und somit die Kommunen keine Ausbaubeiträge von den Anliegern fordern dürfen. Die Kommunen sollen über das allgemeine Steueraufkommen die eigene Infrastruktur nicht nur instand halten, sondern auch bei einer eventuellen Sanierung die Kosten nicht auf die abliegenden Eigentümer abwälzen können, heißt es.

Der Landtag soll die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen beschließen, die eine Erleichterung für die Betroffenen bieten soll. Dazu sollen sogenannte Abrechnungsgebiete in den Kommunen eingeführt werden. Die Schaffung dieser Abrechnungsgebiete ist aber rechtlich strittig, der Aufwand für die Verwaltung groß.

Zur Begründung der Petition wird angeführt, dass Straßenausbaubeiträge die Eigentümer von Grundstücken an sanierten Straßen einseitig belasten würden. Die Nutzer würden nicht herangezogen, heißt es in der Petition. Das führe zu teilweise »grotesken Ergebnissen«, wenn Eigentümer mit fünfstelligen Summen für den Straßenausbau belastet würden, obwohl die Kommune gesetzlich verpflichtet sei, die kommunalen Straßen laufend zu unterhalten, aber dieser Pflicht nicht nachkomme.

»Das Instrument der Straßenausbaubeiträge ist ein Relikt aus dem 19. Jahrhundert, das nicht in die moderne Gesellschaft gehört.« Eigentum verpflichte auch die Kommunen, da der Unterhalt und gegebenenfalls die Sanierung der kommunalen Infrastruktur aus dem Steueraufkommen getragen werden müsse.
Ausgelegt wird die Petition zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in den beiden Apotheken, an der Tankstelle, beim Frisör und bei Familie Herbst in der Bahnhofstraße. Wer sich beteiligen möchte, kann seine Unterschrift hier leisten.sts

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