Trauerfeier mit Schutz

Zur Eindämmung der Virus-Verbreitung | Abstand einhalten

Zurzeit ist auf dem Friedhof während einer Trauerfeier das ordnungsgemäße Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung obligatorisch.

Dassel. Coronabedingt gilt jetzt ein Nutzungs- und Hygienekonzept für die gemeindlichen Friedhofskapellen und Friedhöfe während der Corona-Pandemie: Während einer Trauerfeier muss nun ein Mund-Nasenschutz getragen werden.

Auf der Grundlage der Friedhofssatzung der Stadt Dassel sowie der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist die Nutzung der städtischen Friedhöfe einschließlich der Friedhofskapellen nur unter Beachtung von Auflagen und Bedingungen gestattet: Die Friedhofskapellen werden dem Bestatter zur Aufnahme von Verstorbenen bis zur Bestattung und für die Durchführung einer Trauerfeier zur Benutzung zur Verfügung gestellt. Eine sonstige Nutzung der Friedhofskapelle – beispielsweise für Andachten und Konzerte – ist nicht gestattet.

Die teilnehmenden Personen haben eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die jeweils geltenden Mindestabstände zu anderen Personen während der gesamten Aufenthaltsdauer auf dem Friedhof und in der Friedhofskapelle eingehalten werden. Dabei muss jede Person beim Betreten und Verlassen der Friedhofskapelle sowie während des Aufenthaltes einen Abstand von mindestens 1,5 Meter zu jeder anderen Person, die nicht dem eigenen Hausstand angehört, einhalten. Die Anzahl der möglichen Trauergäste richtet sich nach den räumlichen Kapazitäten der jeweiligen Friedhofskapelle.

Beim Betreten der Kapelle ist bis zum Sitzplatz sowie beim Verlassen der Kapelle eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ausgenommen sind Personen, die gemäß der Verordnung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen.

Personen mit Erkältungssymptomen dürfen die Friedhofskapelle zur Trauerfeier nicht betreten. Am Ein- und Ausgang der Friedhofskapelle ist eine Möglichkeit für die Teilnehmenden zu schaffen, ihre Hände zu desinfizieren. Auf gemeinsamen Gesang und den Einsatz von Blasinstrumenten wird während der Trauerfeier in der Friedhofskapelle und auf dem Friedhof verzichtet.

Die Bestatter müssen sicherstellen, dass nach der Nutzung der Kapelle eine Lüftung der Räume mit Frischluft erfolgt. Außerdem erheben die Bestatter die Kontaktdaten der Teilnehmenden an der Trauerfeier, um eventuell Infektionsketten nachvollziehen zu können. Die Kontaktdaten werden bis zu drei Wochen aufbewahrt.sts

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