Widerspruch stattgegeben: Verbrennen bleibt verboten

Dassel. Der Landkreis hat dem Widerspruch stattgegeben – das Verbrennen pflanzlicher Abfälle in Dassel bleibt weiterhin untersagt. Die Verwertung von Abfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung, schreibt der Landkreis. Jedem Abfallbesitzer bleibt die Verwertungsmöglichkeit freigestellt. Eine Beseitigung der pflanzlichen Abfälle durch Verbrennen wird seitens des Gesetzgebers daher nur in Ausnahmefällen gestattet, wenn die Nichtbeeinträchtigung des Wohles der Allgemeinheit und der Nachbarschaft gegeben ist.

Die Widerspruchsbehörde, also der Landkreis, begrüßt, dass die Stadt Dassel die Anzahl der jährlichen Brenntage von 50 auf nunmehr acht reduziert hatte. Jedoch könne auch bei acht Brenntagen eine Beeinträchtigung des Wohles der Allgemeinheit nicht ausgeschlossen werden. Insgesamt mag die Luftbelastung im Vergleich zu den Vorjahren reduziert werden, trotzdem kann es für einzelne Bewohner der Stadt durch die allgemeine Brenngenehmigung zu »drastischen Belästigungen und auch zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen« kommen, da es durch das Verbrennen von Gartenabfällen nachgewiesener Maßen zu Feinstaubbelastungen kommt. Über die Atemwege aufgenommene Staubpartikel können die menschliche Gesundheit beeinträchtigen: Je feiner die Partikel sind, desto tiefer dringen sie in den menschlichen Atemtrakt ein. Folgen können unter anderem Atemwegsbeschwerden oder -erkrankungen sowie Herz-/Kreislauferkrankungen sein. Aus Sicht des Landkreises ist eine Beeinträchtigung der Allgemeinheit und der Nachbarschaft beim Verbrennen pflanzlicher Abfälle außerhalb zugelassener Abfallbeseitigungsanlagen gegeben.

Für einen Großteil der Bevölkerung wird im Hinblick auf die Grünabfallmengen die Beseitigung durch Schreddern, Kompostieren oder Untergraben sowie die Biotonnen ausreichend sein, schreibt der Landkreis weiter. Größere Mengen können durch bereitgestellte Container entsorgt werden. Der Landkreis geht davon aus, dass die Bewohner im ländlichen Raum mit landwirtschaftlichen Flächen, bei denen größere Mengen an Baumschnitt anfallen, entsprechende Geräte und Fahrzeuge besitzen, mit denen der Transport zu den Annahmestellen sichergestellt werden kann. Darüber hinaus können Gartenbesitzer, die einen Kfz-Anhänger besitzen, ihre Grünabfälle schnell und kostengünstig auf den Deponien abgeben. Aufgrund der Vielfalt der Entsorgungsmöglichkeiten wird für das Verbrennen ein Bedürfnis nicht erkannt.

Der Landkreis geht nicht davon aus, dass jeder Abfallbesitzer den Transport zu den Deponien durchführen wird. Vielmehr geht der Landkreis nur von »wenigen Einzeltransporten« aus. Die Grünabfallentsorgung erfolgt vorrangig durch Schreddern und die Biotonne, so dass eine stärkere Luft- und Umweltbelastung durch die Grünabfalltransporte nicht eintreten wird. Und auch wenn für ältere Mitbürger der Stadt Dassel ein Bringen der Abfälle an andere Orte nicht zumutbar ist, bestehen Alternativen wie das Schreddern oder die Biotonne.
Die Stadt Dassel kann das Verbrennen im Einzelfall zulassen – muss dabei aber das Wohl der Allgemeinheit beachten.

sts

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