Ärztliche Behandlungskosten können schnell teuer werden

Ohne Auslandsreise-Krankenversicherung nicht in den Urlaub / Tipps der Verbraucherzentrale / Klauseln beachten / Rechnung aufheben

»Wer sorglos in ferne Länder touren will, muss unbedingt eine private Auslandsreise-Krankenversicherung im Gepäck haben«, rät Elke Tiebel, Krankenversicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Göttingen. Denn schnell entstehen bei einer ärztlichen Behandlung im Ausland hohe Kosten. Ist sogar ein Rücktransport nötig, können plötzlich mehrere tausend Euro die Urlaubskasse ungeplant belasten. »Sehr gute Versicherungsbedingungen gibt es schon für weniger als zehn Euro Jahresbeitrag«, sagt Tiebel. Verbraucher sollten jedoch einige Dinge beachten, bevor sie einen Vertrag abschließen. Dazu beantwortet die Expertin folgende Fragen, die bei der Auswahl der richtigen Police helfen.

Einbeck. Für gesetzlich krankenversicherte Urlauber ist sie ein Muss, denn die gesetzlichen Krankenkassen bieten im Ausland nur eingeschränkten oder gar keinen Schutz. Selbst in den EU-Staaten und in Ländern mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, bleiben Urlauber häufig auf allen oder zumindest auf einem Teil der Kosten sitzen. Wird der Auslandkrankenschein nicht akzeptiert, behandelt der Arzt den Urlauber als Privatpatienten zu höheren Preisen. Und diese Behandlungen müssen sofort bezahlt werden. Mehrere Wochen Krankenhaus oder ein Rücktransport können so zu einer enormen finanziellen Belastung werden.

Ist man nicht länger als sechs Wochen am Stück unterwegs, ist ein Jahresvertrag die beste Lösung. Diesen gibt es für Einzelpersonen schon für unter zehn Euro im Jahr. Eine Familie findet zwischen 17,80 Euro und 25 Euro sehr guten Schutz. Nähere Infos dazu bietet der aktuelle Test der Stiftung Warentest vom April dieses Jahres.

Wer eine private Reisekrankenversicherung abschließt, sollte nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistungen achten. Obwohl sich die meisten Verträge ähneln, schlummern in einigen Policen unbequeme Klauseln, beispielsweise beim Thema Vorerkrankungen: Chronisch Kranke sowie Menschen mit anderen Vorerkrankungen sollten eine Auslandsreise mit ihrem Arzt besprechen. Sie sollten sich für den Auslandsreise-Krankenversicherer vom Arzt schriftlich bestätigen lassen, dass sie reisefähig sind und aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen die Reise bestehen. Wer chronisch krank ist und nachweislich keinen privaten Versicherer findet, kann Behandlungskosten von der Krankenkasse ersetzt bekommen, allerdings nur für maximal sechs Wochen. Dies gilt auch für Reisen in Länder, die nicht zur Europäischen Union gehören.

Bestehende Verträge überprüfen: Kunden, die bereits eine Versicherung haben, sollten prüfen, ob sie mit ihren alten Bedingungen noch optimal versichert sind. Denn bietet der Versicherer in neueren Tarifen bessere Bedingungen, ist es ratsam, sich mit dem Versicherer darüber zu unterhalten, ob der bessere Schutz in die bestehende Police übernommen werden kann. Das geschieht nämlich nicht automatisch.Hat das auswärtige Amt eine Reisewarnung für ein Urlaubsland ausgesprochen, sollte man umplanen. Wer trotz Warnung in das Land fährt, kann im Notfall nicht mit Leistungen des Versicherers rechnen. Unter ganz bestimmten Voraussetzungen gewähren einige Versicherer jedoch auch dann Schutz. Wird  man im Urlaubsland von den Unruhen überrascht und das Auswärtige Amt spricht erst zu diesem Zeitpunkt eine Reisewarnung aus, gelten unterschiedliche Regelungen. Aus diesem Grund auch hier unbedingt vorab ins Kleingedruckte sehen! Infos über die aktuelle Lage im Urlaubsland sind unter www.auswaertiges-amt.de zu finden.

Welche Klauseln sollte man unbedingt beachten? Vorleistungsklausel: Achtung, wurde diese Klausel vereinbart, werden von der privaten Versicherung nur die Restkosten übernommen, für die eine gesetzliche Krankenkasse nicht aufkommt. Folge: Es muss später umständlich für eine Behandlung mit beiden Kassen abgerechnet werden. Kann ein erkrankter Urlauber nicht wie geplant nach Hause reisen, bezahlen mittlerweile viele Gesellschaften die Rechnungen, bis die versicherte Person wieder transportfähig ist. Selbst dann noch, wenn der Versicherungsschutz bereits abgelaufen ist. Bei Vertragsschluss unbedingt darauf achten, dass diese Nachleistungen nicht befristet sind. Der Rücktransport gehört zu den wichtigsten Punkten auf der Leistungsliste. Auch privat Krankenversicherte sollten prüfen, ob dieser Schutz in ihrem Vertrag enthalten ist. Sonst ist es auch hier besser, vorsichtshalber eine Auslandsreise-Krankenversicherung in den Koffer zu packen, um sich im Notfall den Rücktransport zu sichern. Vor besonders teuren Behandlungen im Ausland sollten sich Betroffene beispielsweise per Fax von ihrer Versicherung die Kostenübernahme bestätigen lassen.

Noch ein Tipp zum Schluss: Kosten für kleinere Behandlungen tragen die Verbraucher vor Ort oft selbst. Das Geld wird in der Regel zurückerstattet. Deshalb unbedingt die Rechnung sowie Unterlagen zu Diagnose und Therapie aufheben.

Rat gibt es in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Göttingen, Papendiek 24-26, Montag und Donnerstag von 10 bis 18 Uhr und Dienstag von 10 bis 14 Uhr. Fachberatung gibt es auch telefonisch: montags in der Zeit von 10 bis 12 Uhr unter 09001/797907.sts