Angeklagter gestand BTM-Beihilfe

25-Jähriger zu Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt

Wegen Beihilfe zum unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wurde ein 25-jähriger Einbecker jetzt vom Schöffengericht Einbeck unter Vorsitz von Richterin Martina Sievert zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er 200 Sozialstunden ableisten. Positiv für ihn fiel aus, dass er die Taten einräumte und noch keine Einträge im Strafregister hat; negativ, dass bei den sechs beteiligten Fällen eine große Menge Marihuana zusammenkam.

Einbeck. Zwischen dem 26. Juni und dem 9. Dezember 2020 brachte er mehrfach mit anderen Personen Betäubungsmittel in Säcken und Kartons in einen Keller in der Einbecker Südstadt, portionierte das Marihuana und packte es um in Papiertüten und Sporttaschen. Dabei kam auch ein Cutter-Messer zum Einsatz. Nicht als mögliche Waffe, sondern nur um die Verpackungen aufzuschneiden, beteuerte der Angeklagte. Anschließend wurden die Betäubungsmittel – meist in mehreren Ein-Kilo-Paketen – zur geplanten Weiterveräußerung aus dem Keller gebracht.

Eine Ermittlungsgruppe der Polizei führte Maßnahmen durch, stieß auf den »Bunker« in der Südstadt und fand bei Durchsuchungen dort Betäubungsmittel, aber auch eine installierte Kamera. Mehr als 100 Videosequenzen wurden ausgewertet. Einige Personen konnten die Beamten identifizieren und leiteten Strafverfahren ein. Zwei Hauptverdächtige wurden vom Landgericht Göttingen zu langen Freiheitsstrafen verurteilt.

Auf den Filmen tauchte ebenfalls der Angeklagte in sechs Fällen auf. Er half den anderen Personen »ehrenamtlich«, weder Geld noch Marihuana erhielt er als »Belohnung«, beteuerte er, er selber konsumiere gar nicht. Den Hauptorganisator kenne er seit frühester Kindheit und unterstützte ihn auf freundschaftlicher Basis. Auch wusste er nicht, dass eine Kamera im Keller installiert war. Alle Taten räumte er ein und bedauerte sein Fehlverhalten.

Die Staatsanwältin erklärte, dass der 25-Jährige angeklagt sei, bei Drogengeschäften geholfen zu haben. Wegen der vielen Kilogramm Marihuana liege ein Verbrechenstatbestand vor. Zugunsten des jungen Mannes falle die Einräumung der Taten aus und dass er keine Einträge im Strafregister habe. Negativer Aspekt sei, dass bei allen Fällen eine große Menge von mehreren Kilogramm Betäubungsmittel zusammenkam.

Da er strafrechtlich bisher noch nicht in Erscheinung getreten war, sprach sich die Staatsanwältin für eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung sowie 200 Stunden gemeinnützige Arbeit aus. Sowohl die Verteidigung als auch das Schöffengericht um Richterin Martin Sievert folgten ihrem Antrag.mru