Angeklagter räumt Taten ein

Zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung | Änderung des Lebens

Einbeck. Angeklagt war ein 25-Jähriger, in sieben Fällen 65 Gramm Marihuana veräußert zu haben – dreimal waren die Käufer minderjährig. Zudem wurden bei ihm bei einer Polizeikontrolle im Frühjahr 2019 39 weitere Gramm und 200 Euro Bargeld gefunden. Der Angeklagte räumte die Taten vor dem Amtsgericht Einbeck ein und zeigte sich verantwortlich für sein fehlerhaftes Verhalten. Seit den Vorgängen habe sich viel verändert, freiwillig begab er sich für mehrere Monate in stationäre Behandlung, und er will mithilfe von Betreuern sein Leben in den Griff bekommen. Verurteilt wurde er zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zudem bekommt er einen Bewährungshelfer an die Seite und muss 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Zwischen März und April 2019 verkaufte der Angeklagte mehrmals Betäubungsmittel. Drei Erwerber waren minderjährig. Der Verkauf an Minderjährige sei ein Verbrechenstatbestand sei, sagte Richterin Martina Sievert.

Die ganze Situation belaste ihn sehr, so der Angeklagte. Damals absolvierte er eine Ausbildung in der Region, geriet total auf die schiefe Bahn und hatte psychische Probleme. Er wollte niemanden gefährden, betonte er. Verkäufe nahm er vor, um seine Sucht zu finanzieren. Primär nutzte er BTM zum Eigenverbrauch, gelegentlich half er Bekannten aus. Er habe nicht gewusst, dass seine Abnehmer teilweise noch minderjährig waren.

Nach den Vorfällen im Frühjahr 2019 wurde der Angeklagte obdachlos, eine Ausbildung brach er vorzeitig ab. Er begab sich ein halbes Jahr freiwillig in eine Klinik auf eine Station für Depressive, um auf den richtigen Weg und von der Droge wegzukommen. Momentan sei er arbeitssuchend und lebe in Göttingen. Neben einem freiwilligen Betreuer habe er einen gesetzlichen, und er hofft, bald ein normales Leben führen zu können.

Wegen der Einräumung der Verkaufsaktionen wollte das Amtsgericht nur die minderjährigen Erwerber befragen. Bei zwei Zeugen war das möglich, eine Zeugin erschien nicht. 150 Euro Zwangsgeld wurden ihr auferlegt.

Der erste minderjährige Zeuge erklärte, dass er den Angeklagten im Wohnort kennengelernt habe. Eine Zeitlang lebten sie im selben Dorf. Sie kannten sich aber nicht gut. Auch wurde der Zeuge von seinem Bruder gewarnt, den Angeklagten zu meiden, da dieser etwas mit Drogen zu tun habe. Wenige Male trafen sie sich, einmal gab es einen Verkauf von zwei Gramm. Das Alter des Zeugen war nie ein Thema.

Gelegentlich habe man sich gesehen, sagte der zweite minderjährige Zeuge. Der Angeklagte arbeitet eine Zeitlang im Betrieb des Vaters. Der Minderjährige erwarb auch Drogen, zwei Gramm für 20 Euro. Die Veräußerung fand aber nicht direkt statt, sondern über einen Volljährigen. An viele Dinge hatte der Zeuge keine Erinnerung mehr – auch nicht, ob der Angeklagte von seiner Minderjährigkeit wusste. Nachdem die dritte Zeugin nicht erschienen war, entschied sich der 25-Jährige – nach Absprache mit seinem Verteidiger – einzuräumen, dass er damals billigend in Kauf nahm, BTM an eine Minderjährige zu verkaufen.

Die Staatsanwältin erklärte, dass dies eine Verbrechensstraftat sei. Bei den beiden männlichen Zeugen könne man von Unwissen ausgehen, da sie älter aussehen und es keinen engen Kontakt gab. Zugute komme dem Angeklagten, dass er die Taten einräumte, sie schon länger zurückliegen, er davor nur in einem geringfügigen Fall straffällig war und er seitdem sein Leben komplett geändert habe. Er will nichts mehr mit Drogen zu tun haben und habe Betreuer. Eine gute Sozialprognose liege vor. Sie schlug eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten vor sowie die Entziehung des erlangten Geldes. Auflagen sollten eine Bewährungsfrist von drei Jahren, ein Bewährungshelfer und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit sein.

In vielen Punkten stimmte ihr der Verteidiger zu; statt einer Bewährungsstrafe wünschte er eine Geldstrafe. Der Angeklagte räumte von Beginn seine Taten ein und will die damalige Sache beenden. Momentan versuche er, wieder eine Arbeitsstelle zu bekommen. Strafmildernd sei der Aspekt, dass er Verkäufe der »weichen Droge« einräumte. Die Taten fanden in einem kurzen Zeitraum vom 24. März bis 15. April 2019 statt.

Er wisse, dass er Fehler begangen habe, sagte der Angeklagte, für die müsse er auch gerade stehen. Die damalige Zeit belaste ihn immer noch. Momentan arbeite er daran, sich ein neues Leben aufzubauen.

Das Schöffengericht um Richterin Martina Sievert folgte der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Ein Bewährungshelfer steht ihm in den kommenden drei Jahren zur Seite. 100 Stunden gemeinnützige Arbeit muss er ableisten. Die Richterin lobte die veränderte Lebensführung. Mit Bezugs- und rechtlichem Betreuer sowie Bewährungshelfer erhalte er viel gute Hilfe. Die Einstellung stimme bei ihm, er sei verantwortungsbewusst, jetzt müsse noch eine Ausbildung folgen.mru