Anklage gegen 24-jährigen Brandstifter erhoben

Staatsanwaltschaft wirft ihm 16 Brandstiftungen, Unterschlagung und 33 Betrugstaten vor | Unterzeile 13 Punkt

Zu den Brandstiftungen, die dem 24-Jährigen zur Last gelegt werden, gehört auch das Feuer in einer Scheune in Stroit am 4. September des vergangenen Jahres.

Einbeck. Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat gegen einen 24 Jahre alten Mann aus dem Großraum Braunschweig/Wolfsburg, der früher in Einbeck gelebt hat, Anklage vor der großen Strafkammer des Landgerichts Göttingen erhoben. Ihm werden 16 Brandstiftungen, die Unterschlagung eines Pkw sowie 33 Betrugstaten zum Nachteil von Hotelbetreibern und Tankstelleninhabern zur Last gelegt.

Der Angeschuldigte soll zunächst im Juli 2020 in Hildesheim unter dem Vorwand, eine Probefahrt durchführen zu wollen, einen VW Golf VII 4 Motion mit einem Zeitwert von 37.000 erlangt haben. In der Folgezeit soll er das Fahrzeug genutzt haben, um im Zeitraum vom 25. August bis 14. September Brände zu legen. Ab dem 25. August soll er in Einbeck insgesamt neun Gartenlauben und einen Schuppen durch Brandsetzung zerstört haben. Am 29. August soll er dann ein unbewohntes Wohnhaus in Einbeck in Brand gesetzt haben, das komplett ausbrannte. Am 30. August soll er in Kohnsen ein Strohlager entzündet haben.

Das Feuer griff auf den Dachstuhl der daneben liegenden Scheune in Teilbereichen über, so dass ein Sachschaden in Höhe von 35.000 Euro entstand. Am selben Tattag soll er in Rotenkirchen an einem landwirtschaftlichen Gebäude die hölzerne Fassadenverkleidung sowie ein Tor in Brand gesetzt haben. Durch ein frühzeitiges Eingreifen der Feuerwehr konnte ein Vollbrand verhindert und die Gefahr beseitigt werden, dass dort gelagerter Flüssigdünger detoniert.

Weiter werden dem Angeschuldigten nach Angaben der Staatsanwaltschaft Göttingen die Inbrandsetzung eines Holzstapels zwischen Rittierode und Salzderhelden am 31. August sowie die Inbrandsetzung einer Fachwerkscheune mit einem Strohlager in Stroit am 4. September zur Last gelegt. Durch das Feuer wurde die Scheune vollständig zerstört. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 250.000 Euro. Durch das Entzünden einer Scheune in Dassensen am 7. September soll ein weiterer Sachschaden in Höhe von 15.000 Euro entstanden sein. In vier weiteren Fällen soll der Angeschuldigte ab dem 9. September im Stadtgebiet von Einbeck und Northeim große Mengen an Strohballen – in einem Fall alleine 2.000 Stück – entzündet haben.

Zum Zeitpunkt der letzten Tat wurde der Angeschuldigte in unmittelbarer Tatortnähe durch eine Wildkamera fotografiert, wodurch er identifiziert werden konnte. Während des gesamten Tatzeitraums vom 28. Juli bis 21. September soll der Angeschuldigte an zahlreichen Tankstellen getankt haben und anschließend mit dem Wagen davongefahren sein, ohne die Tankrechnungen zu begleichen. Außerdem soll er in dieser Zeit in diversen Hotels übernachtet und sie verlassen haben, ohne die Kosten für die Übernachtung sowie Speisen und Getränke beglichen zu haben.

Der Angeschuldigte hat sämtliche Taten ihm vorgeworfene Tagen eingeräumt. Er hat angegeben, planlos durch Niedersachsen gefahren und ab Ende August die Brände gelegt zu haben. Die Brandlegungen seien für ihn ein entlastendes Ventil gewesen. Er habe in diesen Momenten keine Sorgen und Probleme gespürt. Im Nachhinein bereue er es, diese Dinge getan zu haben.

Die Anklage umfasst nicht die Brandstiftung an der Saline in Salzderhelden Anfang Juli. Die habe der 24-Jährige im Gegensatz zu den anderen ihm zur Last gelegten Taten nicht eingeräumt, bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Göttingen, Oberstaatsanwalt Andreas Buick, auf Nachfrage. Nach Lage der Dinge werde man diesen Fall vermutlich nicht aufklären können.

Der junge Mann konnte am 22. September in einem Hotel in Königslutter durch Einsatzkräfte des mobilen Einsatzkommandos des Landeskriminalamtes festgenommen werden. Er wurde anschließend dem zuständigen Ermittlungsrichter in Göttingen vorgeführt, der Haftbefehl erließ. Seit dem 22. September befindet sich der Angeschuldigte in Untersuchungshaft.

Ein Hauptverhandlungstermin stehe, so die Staatsanwaltschaft, noch nicht fest.oh