Auch Einbecker für »gute Schulen«
SPD übergibt Unterschriften für niedersächsisches Volksbegehren an die Stadt zur Bestätigung
Einbeck. Im vergangenen Sommer haben sich Eltern an Grund-, Haupt- und Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen sowie Lehrer, Pädagogen und Bildungswissenschaftler zu einem landesweiten Bündnis zusammengeschlossen. Sie möchten die Schule wieder zu einem Ort machen, an dem Kinder gern lernen. Ihr Ziel sind die bestmöglichen Schulen. Mit der Abschaffung der Orientierungsstufe in Niedersachsen und der Einführung des Abiturs an Gymnasien nach zwölf Jahren Schulzeit habe es grundlegende Veränderungen im niedersächsischen Schulsystem gegeben, so die in Hannover ansässige Initiative für gute Schulen.
»Es macht uns wütend«, kritisiert sie, dass bereits in der Grundschule über die weitere Schullaufbahn von Schülern entschieden werde, dass Gym-nasiasten ein Jahr weniger Zeit hätten, um dieselben Unterrichtsinhalte und dieselbe Pflichtstundenzahl wie zuvor zu absolvieren und dass ein Wechsel von einer Realschule auf ein Gymnasium in der Mittelstufe praktisch unmöglich gemacht werde. Der Leistungsdruck bereits im Grundschulalter und die starke Belastung an den Gymnasien führten zu immer lauter werdenden Klagen und Protesten betroffener Eltern. Statt gute Bildung als Fundament einer stabilen und zukunftsfähigen Gesellschaft zu gewährleisten, werde zu Lasten der Kinder und Jugendlichen gespart, so die Initiatoren des Volksbegehrens.
Sie wollen erreichen, dass Gymnasien und Gesamtschulen zur Regelschulzeit von 13 Jahren bis zum Abitur zurückkehren, dass die Gründung von Gesamtschulen erleichtert werden muss und dass die Vollen Halbtagsschulen bestehen bleiben. Die Ziele will die Initiative mit dem Instrument des Volksbegehrens für gute Schulen erreichen. Die Niedersächsische Verfassung ermöglicht damit allen wahlberechtigten Bürgern eine unmittelbare demokratische Beteiligung an der Gesetzgebung. Für ein erfolgreiches Begehren muss zunächst ein Gesetzentwurf beim Landeswahlleiter eingebracht werden, der Entwurf muss dann von zehn Prozent der Wahlberechtigten der letzten Landtagswahl innerhalb eines Jahres unterschrieben werden. Das sind genau 608.731 Unterschriften. In diesem Schritt befindet sich das Verfahren derzeit, dafür werden noch bis Dezember Unterschriften gesammelt. Wird die Zahl erreicht, wird der Landtag verpflichtet, den Gesetzentwurf innerhalb von sechs Monaten im Wesentlichen unverändert anzunehmen. Wenn das Landesparlament den Entwurf nicht als Gesetz annimmt, findet nach Ablauf der Frist ein Volksentscheid über den Gesetzentwurf statt.
Die Hürden seien hoch, räumten die SPD-Vorstandsmitglieder Peter Traupe und René Kopka ein, aber an den Schulen sei derzeit viel in Bewegung, und das interessiere die Bürger – nicht nur Eltern betroffener Schüler. Christoph Natke vom Meldeamt der Stadt Einbeck erläuterte, dass eine Unterschrift bestätigungsfähig sei, wenn der Unterschreibende in Niedersachsen stimmberechtigt sei: Er müsse mindestens 18 Jahre alt sein, die deutsche Staatsabgehörigkeit besitzen und seit mindestens drei Monaten in der jeweiligen Kommune gemeldet sein. Ein Computerprogramm ermögliche es dabei, Doppel-Einträge herauszufiltern. Fachbereichsleiter Andre Reutzel hob hervor, dass alle mit dem Volksbegehren in Zusammenhang stehenden Auswirkungen genau herausgearbeitet seien. Traupe und Kopka kündigten an, dass Unterschriften weiterhin im Parteibüro im Alten Rathaus während der SPD-Sprechstunden geleistet werden können. ek