Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Sanierung

Bebauungspläne beraten

Änderungen für Naensen, Einbeck, Salzderhelden und Sülbeck

Einbeck. Mit mehreren Bebauungsplänen hat sich der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Sanierung bei seiner jüngsten Sitzung beschäftigt. Sie wurden fast durchgängig einstimmig auf den weiteren Weg gebracht.

Mit dem Bebauungsplan Nummer 4 »Grasweg« in Naensen soll im Rahmen der zweiten Änderung ein nicht mehr benötigter Straßenabschnitt in ein privates Baugrundstück integriert werden. Dadurch muss der Plan durch Festsetzung eines Dorfgebiets geändert werden, und es ist eine Entwidmung nicht mehr benötigter Straßenteilabschnitte zu regeln. Ein privater Bauherr möchte eine Teilfläche der Straße Grasweg erwerben, um sein Grundstück damit zu erweitern. Der Abschnitt hat aufgrund der Umfahrung des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses keine Bedeutung mehr, die Planung muss aber abgesichert werden. Aufstellung und Auslegung wurden einstimmig – bei einer Enthaltung – empfohlen, ebenso die Einziehung des Straßenabschnitts.

Für das »Kühner Feld« in der Kernstadt Einbeck gilt aktuell eine Baunutzungsverordnung von 1968. Danach sind dort großflächige Einzelhandelsbetriebe zulässig. Für den Bereich soll nun der Bebauungsplan Nummer 22 geändert werden, um großflächigen Einzelhandel auszuschließen. Damit werde, so der Fachbereichsleiter Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, Frithjof Look, das Einzelhandelskonzept konsequent fortgeführt. Man könne aber auch nicht erkennen, dass es für diese Fläche oberhalb des Otto-Hahn-Parks und westlich der Otto-Hahn-Straße Druck gebe, entsprechende Verkaufsflächen zu schaffen. Einstimmig wurde der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss empfohlen.

Damit das ehemalige Pumpenhaus auf dem Eckgrundstück »Bei der Seh« in Sülbeck und der angrenzende Bereich anderweitig genutzt werden können, muss der dortige Bebauungsplan geändert werden. Das Grundstück ist 209 Quadratmeter groß, es befindet sich in städtischem Eigentum. Der Ausschuss hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, nach Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen die zweite Änderung des Bebauungsplans Nummer 1 vorzunehmen.

In Salzderhelden gibt es im Bebauungsplan Nummer 4 »Heldenberg« eine an den Kindergarten angrenzende Grünfläche, die als Spielplatz genutzt werden sollte. Sie wird nicht mehr benötigt; es besteht allerdings Interesse, sie für Wohnbebauung zu nutzen. Dort könnten ein bis zwei Bauplätze entstehen. Dazu ist die dritte Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Nach der Abwägung hat der Ausschuss auch hier empfohlen, einen Satzungsbeschluss zu fassen. Dr. Reinhard Binder, FDP, bedauerte, dass damit keine potenzielle öffentliche Spielplatzfläche in diesem Bereich mehr zur Verfügung stehe, er stimmte gegen das Vorhaben.

Einstimmig erfolgte die Beschlussempfehlung zum Bebauungsplan Nummer 8 »Südstadtschule«. Im Rahmen der ersten Änderung soll der nicht mehr benötigte Hausmeisterbungalow an der Geschwister-Scholl-Schule für allgemeines und nicht zweckgebundenes Wohnen genutzt werden. Rechtskräftig ist hier derzeit noch der Ursprungsbebauungsplan aus dem Jahr 1966.ek