Befahren ist erlaubt, beparken dagegen nicht

Einbeck. Radfahren soll sicherer werden, nicht nicht zuletzt auf dem Weg zur Schule. Deshalb hat die Stadt Einbeck bei der Sanierung der Schützenstraße nun den Schutzstreifen, der bereits im Ochsenhofweg vor drei Jahren eingerichtet wurde, bis zum Bereich der Goetheschule und weiter in der Rabbethgestraße bis zur Kreuzung Hubeweg verlängert.

Schutz- oder Angebotsstreifen sind laut Straßenverkehrsordnung mit gestrichelter Linie abgetrennte Bereiche an den Rändern der Fahrbahnen. Sie stehen vorzugsweise Radfahrern zur Verfügung. Meistens sind sie, wie auch in Einbeck, zusätzlich durch Fahrradpiktogramme kenntlich gemacht.

Von Kraftfahrzeugen dürfen sie nur dann mitgenutzt werden, wenn der Platz auf der Fahrbahn bei der Begegnung großer Fahrzeuge  nicht ausreicht. Ist also dort ein Fahrrad unterwegs, müssen Auto oder Lkw dahinter bleiben. Sie dürfen erst vorbei fahren, wenn der Gegenverkehr vorüber ist. Dabei darf auf dem Schutzstreifen, auf dem die Radfahrer unbehindert fahren sollen, nicht gehalten oder geparkt werden, wie auf diesem Foto in der Schützenstraße. Daran, so die Stadtverwaltung, würden sich im Bereich der Schule nun vor allem die Eltern gewöhnen müssen, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen. Aber auch Anwohner oder Besucher der Arztpraxis in diesem Bereich sind gehalten, das zu beachten.ek