Besser an die Verkehrsregeln halten

Ende April ist ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft getreten | Parken, halten, radeln: Verstöße werden teurer

Besser den vorgeschriebenen Parkschein am Automaten ziehen, Handy-parken nutzen beziehungsweise die Parkscheibe nicht vergessen: Lutz Rosenthal und Theo Strauß weisen darauf hin, dass Verstöße gegen die Regeln mit dem Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs deutlich teurer geworden sind.

Einbeck. »Wegen Corona muss alles teurer werden.« Etliche Male haben sich Lutz Rosenthal und Theo Strauß vom Ordnungsdienst der Stadt Einbeck diese Behauptung in den vergangenen Tagen anhören müssen, aber davon wird sie nicht richtiger. Seit Ende April ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft, und verschiedene Ordnungswidrigkeiten werden danach deutlich stärker geahndet. Vermeintlich kleine Verstöße , die viele Verkehrssünder bisher »aus der Portokasse« bezahlt oder möglicherweise aus Bequemlichkeit einkalkuliert haben, schlagen nun richtig zu Buche.

Der Bußgeldkatalog sei natürlich, so Lutz Rosenthal und Theo Strauß, nicht im Zusammenhang mit der Corona-Krise neu entwickelt worden, sondern von langer Hand vorbereitet; durch die politischen Gremien verabschiedet wurde er Mitte Februar. Parkscheibe vergessen, durch die Fußgängerzone geradelt, an einer Engstelle geparkt, das Halteverbotsschild missachtet, »nur mal schnell« das Kind vor der Schule rausgelassen: Wer jetzt dabei erwischt wird, wie er sich über Verkehrsregeln hinwegsetzt, die man eigentlich noch aus der Fahrschule kennen sollte, der wird wundern und ärgern, was ihn das jetzt kostet.

Parkscheibe vergessen: Das war bisher mit zehn Euro vermutlich eine finanziell tragbare Schusseligkeit. Jetzt werden dafür 20 Euro fällig; wer länger parkt, zahlt bei mehr als drei Stunden sogar 40 Euro. Parken – mit zwei Rändern – auf dem Gehweg, eine Unsitte, die Fußgänger, Eltern mit Kinderwagen sowie Personen im Rollstuhl oder mit Rollator erheblich behindert und außerdem auf Dauer den Unterbau des Fußwegs schädigt, kostete bisher 20 Euro. Jetzt werden dafür 55 Euro erhoben; werden Passanten durch den unerlaubt abgestellten Wagen behindert, sind es sogar 70 Euro, werden sie gefährdet, sind 80 Euro angezeigt.

Einbecks Innenstadt hat viele enge Straßen. Wer dort trotzdem parkt und Engstellen ignoriert, ist künftig mit 35 Euro statt zuvor 15 Euro »dabei«. Zwischen einem parkenden Auto und dem Bürgersteig auf der anderen Seite müssen drei Meter Platz vorhanden sein. »Ich fahre gleich weg«, diese Ausrede, die der Ordnungsdienst oft zu hören bekommt, tauge gerade im Notfall nicht: Wenn Feuerwehr und Rettungsdienst da durch müssten, zähle jede Sekunde, mahnt Lutz Rosenthal. Das gelte auch für die Einhaltung von absoluten Haltverboten, die auch mit Blick auf Wendekreise von Feuerwehrfahrzeugen eingerichtet würden. Halten wird mit 20 Euro geahndet, Parken mit 25 Euro.

Die von Fahrradfahrern begangenen Ordnungswidrigkeiten wurden ebenfalls neu taxiert, wobei dafür der Landkreis zuständig ist. Bisher kostete das Radeln in der Fußgängerzone außerhalb der erlaubten Zeiten 15 Euro. Jetzt sind dafür 25 Euro zu zahlen. Mit Gefährdung erhöht sich die Summe auf 35 Euro und mit einem Unfall als Folge auf 40. Das Parken in der Fußgängerzone hat sich von 30 auf 55 Euro »verteuert«: Das betreffe, so die Erfahrung des Ordnungsdienstes, in Einbeck insbesondere den Hallenplan, den einige Autofahrer nicht als Fußgängerzone wahrnehmen würden oder wollten. Viele Bußgeldsätze wurden mit der Neufassung des Katalogs vereinheitlicht, führen die Ordnungshüter aus. Unberechtigtes Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen, auf dem Gehweg oder auf Rad- und Fußwegen, dafür wird ein Bescheid über jeweils 55 Euro ausgestellt.

Auf einigen Einbecker Straßen sind sogenannte Fahrradbedarfsstreifen aufgebracht, beispielsweise in der Schützenstraße. Hier darf man nun weder parken noch halten. Andernfalls werden die Autofahrer mit 55 Euro im »Normalfall« beziehungsweise 70 Euro bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer veranlagt. Wer also seinem Kind »mal schnell« das Pausenbrot oder den Turnbeutel bringen möchte, sollte lieber ein paar Meter weiter auf dem vorgesehenen Parkstreifen halten. Die Gewohnheit, auf dem Streifen anzuhalten, um das Kind samt Ranzen in möglichst kurzer Distanz zur Schule aus dem Auto aussteigen zu lassen, sollten Eltern unter dem Bußgeldaspekt ebenfalls noch mal überdenken.

Eine Neuregelung ist auch für das Parken an Kreuzungsbereichen in Kraft getreten. Der Abstand von fünf Metern zum Kreuzungspunkt gilt weiterhin. Befindet sich ein Zebrastreifen in der Nähe, verlängert sich dieser Abstand auf acht Meter.

Leider komme die Einsicht bei einigen Verkehrsteilnehmern nur übers Portmonee, bedauern die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes.ek