Corona-Regeln auf dem Einbecker Wochenmarkt

Einbeck. Der Einbecker Altstadt Wochenmarkt-Verein möchte darauf hinweisen, dass auch die Kunden an den Verkaufsstellen des Wochenmarktes verpflichtet sind, eine textile Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Hiervon ausgenommen sind nur Personen, für die aufgrund von Vorerkrankungen wegen des höheren Atemwiderstands das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist sowie Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres. Weiterhin gilt für alle Kunden die Beachtung eines Mindestabstands von 1,5 Meter zu allen weiteren Kunden.

Für die Imbiss-Stände auf dem Wochenmarkt gelten auch die besonderen Regelungen für den gastronomischen Außer-Haus-Verkauf. Hierbei ist zu beachten, dass eine telefonische Vorbestellung nicht mehr zwingend erforderlich ist; eine direkte Bestellung vor Ort ist möglich. Da der Verzehr der Speisen beziehungsweise Getränke jedoch innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu dem abgebenden Betrieb unzulässig ist, sollte die Ware möglichst verpackt ausgehändigt werden.

Ein sofortiger Verzehr der Speisen oder Getränke an Ort und Stelle ist verboten und der Kunde würde sich somit ordnungswidrig verhalten. Der Wochenmarkt-Verein bittet seine Kunden um Beachtung dieser Regelungen und weiterhin darum, eventuell erforderlichen Hinweisen der Wochenmarkthändler entsprechende Beachtung zu schenken.sts