Dummer Fehler aus Neugier

Einbecker zieht Cannabis im Gewächshaus | »Erschrocken« über Qualität

Einbeck. Völlig unbescholten – aber leider zu neugierig an der falschen Stelle: Wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hatte sich ein Einbecker jetzt vor dem Schöffengericht beim Amtsgericht Einbeck zu verantworten. In seinem Gewächshaus hatte er drei Cannabispflanzen gezogen, einfach um zu sehen, wie sie sich entwickeln würden. Das ist verboten, und dafür wurde er zu einer Haftstrafe von vier Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung.

Der Mann ist nach eigenen Angaben Hobbygärtner. Im Gewächshaus auf seinem Grundstück zieht er nicht nur Kräuter und Gemüse, sondern im vergangenen Herbst entdeckte die Polizei dort drei ausgewachsene Cannabispflanzen mit einem Blattgewicht von 446 Gramm. Das sei, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage, keine geringe Menge. Er habe, berichtete der Angeklagte, die Pflanzen aus Neugier gesetzt und sie »ähnlich wie Tomaten« behandelt. Er wollte sehen, wie das Wachsen funktionieren würde. »Das war ein schwerer Fehler, das ist mir klar«, räumte er ein. Es sei ihm klar gewesen, dass er das nicht hätte tun dürfen. Über das Ergebnis der Laboruntersuchung beziehungsweise die Höhe der ermittelten Werte sei er erschrocken, sagte er weiter: Die THC-Wirkstoffmenge lag bei 10,88 – der Grenzwert für die sogenannte geringe Menge liegt bei 7,5 Gramm.

Der Polizeibeamte, der als Zeuge vor Gericht aussagte, berichtete, dass die Pflanzen um die zwei Meter hoch gewesen seien. Es habe sich nicht um eine »Top-Plantage« gehandelt, aber man habe gesehen, dass sich jemand darum gekümmert habe. Bei einer Durchsuchung habe man nichts gefunden, was auf Konsum hingedeutet habe.

Cannabis werde er selbstverständlich nicht mehr anpflanzen, versicherte der Angeklagte in seinem Schlusswort. »Eine weise Entscheidung«, lobte Richterin Martina Sievert. »Und was soll jetzt dabei herauskommen?«, fragte sie den Angeklagten: Er sehe ein, dass das nicht straffrei ausgehe, vermutete er.
Die Staatsanwaltschaft sah die Vorwürfe nach der kurzen Beweisaufnahme als bestätigt an. Der Beschuldigte habe die Tat zugegeben, und er wusste, dass der Anbau verboten war. Für einen Anbau, zumal in solcher Qualität, sei eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vorgesehen. Man könne aber von einem minderschweren Fall ausgehen. Für den Angeklagten spreche, dass er sich geständig und einsichtig gezeigt habe, ein völlig unerfahrener Beobachter. Zudem gebe es keinerlei Eintragungen über ihn. Für seinen dummen Fehler habe er vor Gericht Reue gezeigt. Eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, ausgesetzt mit einer dreijährigen Bewährungsfrist, sei angemessen. Er stehe fest im Leben, und dies sei hoffentlich ein einmaliges Versehen.

Verteidiger Dr. Friedemann Neddenriep stimmte zu: Man erlebe vor Gericht auch ganz andere Fälle, was Taten und Täter angehe. Sein Mandant sei in der Materie überhaupt nicht zuhause. Es sei ihm eine dumme Sache passiert, aber letztlich sei es eine Straftat. Er sei kein Konsument und habe keinerlei Nutzen vom Anbau. Er sei ein absolut ordentlicher Mann, der so etwas nie wieder tun werde. Drei bis vier Monate Haft auf Bewährung halte er für angezeigt.
Das Schöffengericht verhängte eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, am unteren Ende des Möglichen, auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Man könne guten Gewissens sagen, dass man hier einen minderschweren Fall habe, ohne eigenen Konsum. Das Gericht sei überzeugt, dass der Einbecker nicht wieder straffällig werde.ek