Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

Eine Chance für die Entwicklung der Einbecker Altstadt

Aufnahme in das Programm »Städtebaulicher Denkmalschutz« / Stadt muss sich mit 5,1 Millionen Euro in 15 Jahren beteiligen

Die Stadt Einbeck beabsichtigt eine Aufnahme in das Programm »Städtebaulicher Denkmalschutz«, einbezogen werden soll das Gebiet der Altstadt innerhalb der Wallanlagen. Damit verbunden sind für die Stadt finanzielle Kraftanstrengungen, doch die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sahen in dem Programm eine Chance für die Stadt. Die Verwaltung soll beauftragt werden, den Aufnahmeantrag zu stellen. Damit erklärt die Stadt auch die Bereitschaft, für die Finanzierung ihren Anteil von 5,1 Millionen Euro bei einer Programmlaufzeit von 15 Jahren aufzubringen.

Einbeck. Mit dem historischen Stadtkern von besonderer Denkmalbedeutung bestehen nach fachlicher Einschätzung sehr gute Voraussetzungen, in das Förderprogramm aufgenommen zu werden. Das Programm, erläuterte Baudirektor Gerald Strohmeier, sei wichtig für die Stadtentwicklung, schließlich habe man mit einem Bevölkerungsrückgang zu rechnen, und dieser Schrumpfungsprozess müsse berücksichtigt werden. Man werde nicht alles erhalten und bewahren, aber Denkmale mit zeitgemäßer Nutzung ausstatten können. Zudem bedeute das Programm Impulse für die heimische Wirtschaft. Hier investiertes sei »gut eingesetztes Geld«.

Verschiedene Vorhaben sind bei Aufnahme in das Programm förderfähig: Maßnahmen zur Sicherung erhaltenswerter Gebäude, historischer Ensembles oder sonstiger baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung, die Modernisierung und Instandsetzung oder der Aus- und Umbau dieser Gebäude oder Ensembles, die Erhaltung und Umgestaltung von Straßen- und Platzräumen von Bedeutung, die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen zur Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung des historischen Stadtbildes und Stadtgrundrisses sowie die Leistungen von Sanierungsträgern zur Beratung von Eigentümern. In Ausnahmefällen ist auch die bauliche Ergänzung von geschichtlich bedeutsamen Ensembles förderfähig.

Der Sanierungs-Bereich soll die gesamte Altstadt innerhalb der Wallanlagen umfassen. Mit der Erarbeitung der vorbereitenden Untersuchungen wurde die Projektgemeinschaft Puche/Brudniok beauftragt. Im gesamten Untersuchungsgebiet sind städtebauliche Missstände festzustellen.

Der Schwerpunkt der Förderung soll im privaten Bereich liegen. Weiterhin sollen schwerpunktmäßig Maßnahmen mit hoher Impulswirkung für die Standortaufwertung und Anziehungskraft in der gesamten Altstadt angegangen werden. Grundsätzlich sind aber auch die Umgestaltung von Straßen und Plätzen sowie Ordnungsmaßnahmen förderungsfähig, sofern hier entsprechende denkmalschutzrechtliche Belange berührt werden. Dies gilt beispielsweise für den Neustädter Kirchplatz und den Möncheplatz.

In das Fördergebiet sollen Bereiche integriert werden, in denen auch aus Sicht des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege großer Handlungsbedarf besteht, sich die Kriterien des Programms »Städtebaulicher Denkmalschutz« umsetzen lassen und in dem eine hohe Anzahl impulsgebender Projekte zur Altstadtentwicklung  mit großer Teilnahme im privaten Bereich zu erwarten ist.

Die Stadt muss im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Schwerpunkte setzen. Deshalb wurde vorgeschlagen, folgendes Fördergebiet festzulegen: der überwiegende Teil der Neustadt (überwiegend Bereich des Neustädter Kirchspiels) als südlicher Altstadtbereich, der Bereich des Möncheplatzes mit angrenzenden, zum Teil hochgradig sanierungsbedürftigen Quartieren und der Bereich des Diekturmes. Das Gebiet trägt die Bezeichnung »Neustadt-Möncheplatz« und umfasst eine Fläche von rund 14,25 Hektar. Es reicht von der Wolperstraße bis zu Benser und Häger Mauer, beziehungsweise von der Hullerser Mauer bis zu Sonnenhaken und Rosenthal.

Durch diese Gebietsdimensionierung ist eine zweckmäßige Durchführung möglich, und die Fördermittel können gebündelt und konzentriert auf ein strukturell zusammenhängendes Gebiet der historischen Altstadt verteilt werden.Der größte Teil der Neustadt ist bisher noch in keinen Fördeverfahren entwickelt worden. Bei vielen denkmalgeschützten Gebieten sei hoher Sanierungs- und Modernisierungsbedarf gegeben. Von den rund 360 Hauptgebäuden im Fördergebiet stehen 255 unter Denkmalschutz, die überwiegend vor 1920 gebaut sind. Sobald eine Programmaufnahme erfolgt, können angemeldete Maßnahmen im privaten Bereich mit Förderanreizen angeschoben werden. Zwar sind nur Teile des Untersuchungsgebietes als Fördergebiet vorgesehen, gleichwohl gibt es aber die Möglichkeit, das gesamte Untersuchungsgebiet aufgrund der festgestellten städtebaulichen Missstände als förmliches Sanierungsgebiet festzulegen. Das kann weitere Fördermöglichkeiten eröffnen, auch im Hinblick auf geplante Förderprogramme zur Energieeinsparung.

Von hoher baukultureller und städtebaulicher Bedeutung mit zahlreichen denkmalgeschützten Gebäuden und zwei prägenden Platzanlagen sowie prägnanten Stadttürmen sind die Bereiche Neustadt-Möncheplatz. Mit den angestrebten Fördermitteln soll die Wohnfunktion im historischen Stadtkern gestärkt werden, es sollen möglichst viele private Maßnahmen angestoßen werden, bislang nicht in der Förderung liegende Gebiete sollen verstärkt berücksichtigt werden und grobe Missstände sollen angegangen werden. Mit dem Mönche- und dem Neustädter Kirchplatz soll die Einzelhandelszone dazwischen aufgewertet werden. Die Sanierung darf allerdings den geplanten Entwicklungsmöglichkeiten beim Mönche- oder Neustädter Kirchplatz nicht entgegen stehen, stellte Alexander Kloss für die SPD fest. Dem Bereich zwischen Hullerser und Maschenstraße wird eine besondere Schlüsselfunktion bescheinigt.

Obwohl dieses Gebiet bereits einmal in einem Sanierungsgebiet lag, wurden nur wenige, punktuelle Maßnahmen umgesetzt. Im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Neustädter Kirchplatzes, der Möglichkeiten der Anordnung von Quartiersgaragen und neuer verkehrslenkender Maßnahmen wird diese Blocksanierung hinsichtlich der Impulswirkung am höchsten eingeschätzt.

126 Hauseigentümer haben Interesse an einer Sanierung im Rahmen der Altstadtsanierung. Genannt wurden 54 Innenmodernisierungen, zehn altersgerechte Gebäudeumbaumaßnahmen, 33 Dachsanierungen, 50 Fassadensanierungen, 29 energetische Sanierungen und 61 Fenster- und Türerneuerungen. Frühestens im Frühjahr 2012 wird mitgeteilt, ob Einbeck in das Förderprogramm aufgenommen wird. Bei Aufnahme in das Programm werden zuwendungsfähige Maßnahmen bis zu zwei Dritteln aus Bundes- und Landesmitteln gefördert. Für die geplanten Maßnahmen  liegen die Gesamtkosten bei einer Gesamtlaufzeit von 15 Jahren bei rund 15,3 Millionen Euro, von denen bis zu 10,2 Millionen Euro gefördert werden könnten. Der Eigenanteil der Stadt beträgt damit 5,1 Millionen Euro – jährlich  bis 2015 auf 180.000 Euro, ab 2016 dann 400.000 Euro. Die notwendigen Haushaltsmittel müssten eingeplant werden. Dafür könnten im Haushalt Einsparungen bei der Gewässerregulierung und im Hochwasserschutz erfolgen.

Man müsse, erklärten die Planer, die Risiko-Leerstände in den Griff kriegen, wobei der Leerstand mit 5,8 Prozent der Gebäude im Vergleich zu anderen Städten nicht besonders hoch sei. Substanzschäden gebe es am Neustädter Kirchplatz und auch am Möncheplatz. Das Programm biete auch die Möglichkeit, durch behutsame Abbrüche die Außen-Wohnqualität zu verbessern. Damit die Stadt eine Zukunft habe, formulierte Walter Schmalzried, CDU, müsse man das Programm befürworten. Ebenso sah es Helmut Giesel für die SPD, allerdings befürchtete er, dass der vorgesehene Anteil der privaten Investitionen nicht so hoch wie gedacht ausfallen werde. Wenn die Bürger erführen, dass es Fördermittel gebe, bekundeten sie Interesse, war Planer Hajo Brudniok zuversichtlich. Nur durch Anschub, so Christian Grascha, FDP, würden private Investitionen ausgelöst. »Das Programm passt.« Alternativen zum Programm sah auch Rolf Hojnatzki, SPD, nicht. Jörg Brödner, CDU, hingegen hatte Bedenken bei der Finanzierung. Es handele sich um eine freiwillige Leistung, und bei der Haushaltssituation könnten mit der Befürwortung »schwere Entscheidungen« in anderen Bereichen verbunden sein. Er enthielt sich ebenso wie Henning Bartelt, CDU, der Stimme.

CDU und SPD befürworteten die Aufnahme in das Programm »Städtebaulicher Denkmalschutz. Die Detailplanungen sind noch nicht erfolgt, die möglichen Förderhöhen von Maßnahmen werden noch festgelegt. sts