Vor dem Betreten der Eisflächen wird gewarnt

Ratschläge und Hinweise vom Kreisfeuerwehrverband | auch bei Freigabe geschieht Nutzung auf eigenes Risiko

Der Kreisfeuerwehrverband Northeim warnt vor dem Betreten der Eisflächen wie in Einbeck am Krähengraben oder Bäckerwall.

Einbeck. Eisige Temperaturen locken viele Bürger im Winter auf zugefrorene Gewässer, doch das birgt viele Gefahren. Nur die Eisflächen sollte man betreten, die explizit von der Stadt oder der Gemeinde freigeben sind. Gefährdet sind Kinder, sie überschätzen die viel zu dünne Eisdecke und betreten die Eisfläche.

Auch wenn das Eis in Ufernähe fest erscheint, kann es wenige Meter weiter schon wesentlich dünner sein, warnt der Kreisfeuerwehrverband Northeim. Knackt die Eisdecke beim Betreten ein, bricht man ins Wasser. Eine lebensgefährliche Unterkühlung kann die Folge sein. Erwachsener sollte ein gutes Beispiel sein und Eisflächen erst betreten, wenn sie freigegeben sind.

Tragfähige Eisflächen von mindestens 15 Zentimeter Dicke entstehen erst nach mehreren Wochen Dauerfrost. Mit Kindern sollte man über die Gefahren sprechen, und sie für diese Risiken sensibilisieren. Selbst wenn Eisflächen freigegeben sind oder die Eisdecke vermeidlich tragfähig erscheint, bestehen noch viele Gefahren.

Der Kreisfeuerwehrverband gibt Hinweise, die es zu beachten gilt: Nie sollte man Eisflächen allein betreten, immer mit einer Begleitperson, die Hilfe leisten kann. Vor vereisten fließenden Gewässern wie Leine oder Krumme Wasser wird gewarnt. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht auf Eisflächen sollte man nicht auf zugefrorene Gewässer gehen und sich von bereits gebrochenen Eislöchern fernhalten. Gleiches gilt für Eisflächen mit Rissen.

Treten Anzeichen des Brechens wie Knack- oder Bruchgeräusche auf, muss man das Eis sofort verlassen. Besonnene und wohlüberlegte Hilfe ist von einschneidender Bedeutung. Die eingebrochene Person kann sich wegen der einsetzenden Unterkühlung nur kurze Zeit an der Oberfläche halten, bei der Rettung sind Eile und Vorsicht geboten, um sich als Retter nicht selber auch in Gefahr zu begeben.

Die Feuerwehrleitstelle ist unter Notruf 112 zu kontaktieren. Bedenken sollte man, dass bei Einbruch die Eisfläche offensichtlich nicht mehr gut trägt. Statt aufrecht auf dem Eis zu stehen, schiebt man sich flach mit ausgebreiteten Armen liegend auf dem Eis zum Eingebrochenen voran. Geraten wird, sich dabei anzuleinen. Schnelle Hilfsmittel dafür sind Abschleppseile oder Hundeleinen.

Zu nah sollte man nicht an die Einbruchstelle geraten. Zur Unterstützung können die Retter Hilfsmittel wie Bretter, Äste, Leitern, Stangen, Leinen oder Kleidungsstücke zuwerfen. Sofern möglich, sollte man versuchen, die Rettung vom Ufer aus durchzuführen. Wenn dies gelang, gilt es, beim Unterkühlten den Blutkreislauf zur Erhaltung der lebenswichtigen Körperfunktionen zu sichern.

Der Gerettete sollte flach gelagert und ihn möglichst nicht bewegt werden, aber keine Wärme zuführen. Mit einer Woll- oder Rettungsdecke kann man ihn zudecken, um weiteres Auskühlen zu vermeiden. Wird der Gerettete zu stark bewegt oder ihm Wärme zugeführt, kann es dazu führen, dass kaltes Blut ins Körperinnere gelangt. Mögliche Folgen sind das Aussetzen der lebenserhaltenden Körperfunktionen und damit der Tod.

Zu überwachen ist der Zustand des Verunglückten, bei Ausfall von Atmung oder Puls sind lebensrettende Sofortmaßnahmen wie Herz-Lungen-Wiederbelebung erforderlich. Beim Übergeben der Person an den Rettungsdienst ist auf die Unterkühlung hinzuweisen. Der Feuerwehrkreisverband warnt, dass wenn man Eisflächen betritt - dies auch auf freigegebenen Flächen -, dies immer auf eigenes Risiko erfolgt. Geraten wird, zum Schlittschuhfahren lieber Eisstadien oder künstlich vereiste Flächen in der Region zu nutzen. Dort ist das Eislaufvergnügen deutlich unbeschwerter und ungefährlicher.oh