»Er hat die Kurve gekriegt«

Schöffengericht: Angeklagter Einbecker Bewährung wegen BTM-Handel

Beim Handel mit Betäubungsmitteln »in nicht geringer Menge« sieht der Gesetzgeber Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr vor. Dass dieses Geschäft riskant und nur bedingt erfolgreich ist, das musste ein junger Mann aus Einbeck erfahren. Er stand wegen Drogenhandels vor Gericht. Das Urteil lautete auf zwei Jahre Haft auf Bewährung.

Einbeck. Die Corona-Pandemie hatte in den vergangenen Monaten auch die Sitzungen am Einbecker Amtsgericht gestoppt. Unter coronagerechten und erschwerten Bedingungen – mit Abstand und mit Plexiglasabtrennungen sowie mit Maske bis zum Sitzplatz – sind jetzt die Verhandlungen des Schöffengerichts wieder angelaufen. Der erste öffentliche Fall von Amtsrichterin Martina Siefert beschäftigte sich mit Drogenkriminalität.

Ein 28-Jähriger wurde beschuldigt, im Februar des vergangenen Jahres zunächst 100 und dann 200 Gramm Marihuana erworben zu haben, um es gewinnbringend zu verkaufen. Aus vom Gericht ausgewerteten Chatverläufen ging hervor, dass er damit zunächst Erfolg hatte. Die Ware, hieß es, gehe »weg wie warme Semmeln«. Zehn weitere Gramm wurden bei einer Hausdurchsuchung ebenfalls sichergestellt.

Der Angeklagte räumte die Taten mit Bedauern ein, vermittelte aber nicht nur einen reuigen, sondern auch einen guten Eindruck: Er sei seit diesen Vorfällen auf dem Weg, ein vernünftiges Leben zu führen. Er selbst habe lange Marihuana konsumiert, auch Amphetamine, aber inzwischen habe er nichts mehr damit am Hut. Unterstützt wurde das durch Belege aus seiner Arbeitswelt. Der Angeklagte berichtete, er habe seit 2018 einen festen und verantwortungsvollen Job. Aus Zeugnissen ging hervor, er sei ein wertvoller Mitarbeiter, der vom Chef inzwischen mit einer Gehaltserhöhung belohnt wurde.

Das sei, erkannte die Richterin an, erfreulich; was allerdings gegen den Angeklagten spreche, seien Vorbelastungen, wenngleich sie nicht einschlägig seien. Das Geständnis wertete auch die Staatsanwaltschaft als positiv. Der Angeklagte habe sich jedoch eines Vergehens und eines Verbrechens schuldig gemacht, und es handele sich um nicht geringe Mengen Drogen mittlerer Qualität. Neben einer Bewährungsstrafe – aufgrund der guten und stabilen Situation, in die sich der Angeklagte inzwischen bringen konnte – wäre eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen angebracht. Angesichts seiner finanziellen Situation sei aber auch der verpflichtende Besuch einer Schuldnerberatung angezeigt.

Der Verteidiger stimmte den Ausführungen der Staatsanwaltschaft im Wesentlichen zu; er habe Fehler eingeräumt und der Szene den Rücken gekehrt: »Der junge Mann hat die Kurve gekriegt«, stellte Vito Baeumer fest. Ungünstig wäre eine Geldstrafe: Zwar habe er seine finanzielle Lage mit Unterstützung der Familie im Griff, aber es seien unter andere frühere Schulden zu begleichen. Er plädierte für eine angemessene Strafe, bei der die offenen Beträge ihn nicht in etwas hineintreiben würden.

Wegen des unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln wurde der Angeklagte zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht wertete es als günstig, dass die Taten in vollem Umfang eingeräumt wurden und dass der junge Mann einen guten Eindruck vermittelt habe. Es gebe allerdings keinen Zweifel, dass die Drogen gewinnbringend verkauft werden sollten. Eine Bewährung sei möglich, weil er einen festen Arbeitsplatz habe und sich von der Szene distanziert habe. Zudem zeige er das Bemühen, seine Verhältnisse zu regeln. Zwingend sei allerdings der Einziehung der durch Drogenhandel erlangten Summe; errechnet wurden da 2.500 Euro. Schulden und weitere anstehende Ausgaben könnten beim Urteil nicht berücksichtigt werden. Sowohl Angeklagter und Verteidiger als auch Staatsanwaltschaft haben auf Rechtsmittel verzichtet.ek