Brandserie in Einbeck

Fünf Jahre Freiheitsstrafe für 24-Jährigen

Landgericht Göttingen hat Urteil wegen Brandstiftungen und anderer Straftaten gesprochen

Nach der Brandserie vom vergangenen Sommer – hier das Feuer in einem leerstehenden Wohnhaus am Reinserturm Ende August – hat das Landgericht Göttingen einen 24-Jährigen jetzt zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt.

Das Landgericht Göttingen hat am Donnerstag einen 24-jährigen früheren Feuerwehrmann wegen zahlreicher Brandstiftungen im Raum Einbeck und anderer Straftaten zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte habe sich der Brandstiftung in 17 Fällen sowie des Betruges in 33 Fällen schuldig gemacht, befanden die Richter. Das Strafmaß liegt exakt zwischen den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung: Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren plädiert, die Verteidigung auf viereinhalb Jahre Haft.

Einbeck. Die Brandserie hatte im vergangenen Sommer große Unruhe in der Öffentlichkeit ausgelöst und die Feuerwehren in der Region Einbeck an die Grenze ihrer Belastbarkeit gebracht. Die Polizei hatte damals mit einer Sonderkommission nach dem unbekannten Täter gefahndet, der allein Ende August innerhalb von nur einer Woche an sieben verschiedenen Orten Feuer legte und unter anderem zehn Gartenlauben, ein leerstehendes Wohnhaus, diverse Strohlager und mehrere Scheunen in Brand setzte. Am 22. September nahmen Fahnder schließlich den 24-Jährigen um 6 Uhr morgens in einem Hotel in Königslutter fest. Den entscheidenden Hinweis lieferte eine Wildtierkamera, die kurz vor dem letzten Brand ausgelöst hatte. Ein Feuerwehrmann hatte auf dem Bild den Angeklagten identifiziert.

Das Gericht hielt dem 24-Jährigen zugute, dass er gleich nach seiner Festnahme alle Taten eingeräumt und umfassend ausgesagt hatte. Seinen eigenen Angaben zufolge befand er sich im vergangenen Jahr in einer Krise. Seine Freundin hatte ihn verlassen, er hatte Schulden angehäuft und sich auch noch mit seiner Mutter und seinem Stiefvater zerstritten.

Statt sich den Problemen zu stellen, flüchtete er vor ihnen und ging auch nicht mehr zur Arbeit. Ende Juli lieh er sich in einem Autohaus in Hildesheim einen 300 PS starken Golf für eine Probefahrt aus, ohne diesen wieder zurückzubringen. Er habe noch etwas Spaß haben und sich dann mit einem selbstinszenierten Unfall das Leben nehmen wollen, gab er an. In den folgenden Wochen fuhr der Angeklagte mehr als 20.000 Kilometer kreuz und quer durch die Gegend, ohne seine Tankrechnungen in Höhe von insgesamt 1.600 Euro zu bezahlen Außerdem beging er diverse Einmietebetrügereien, indem er mehrere Wochen lang in Hotels übernachtete, ohne die Kosten für Kost und Logis in Höhe von insgesamt rund 5.000 Euro zu begleichen.

Irgendwann habe dem Angeklagten das Herumfahren mit dem schnellen Auto nicht mehr ausgereicht, um sich zu entspannen, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Koller. Dem 24-Jährigen sei dann aufgefallen, wieviel Aufmerksamkeit ein bislang ungeklärter Brand in seinem Heimatort Salzderhelden erregt hatte. Anfang Juli war dort der Bohrturm der historischen Saline niedergebrannt. Das große Medienecho habe ihn auf die Idee gebracht, selbst Brände zu legen. Er habe dann hinterher immer verfolgt, was in den sozialen Medien über die Brände berichtet wurde.

Den ersten Brand legte der Angeklagte dem Urteil zufolge in einer Kleingartenanlage nahe der Saline in Salzderhelden. Zu diesem Tatort hatte er private Bezüge: Seine Familie hatte dort früher selbst eine Parzelle gehabt, auf der es 2012 ebenfalls einmal gebrannt hatte. Der Angeklagte hatte zudem bis 2017 in Salzderhelden gewohnt, sein Vater war dort in der Feuerwehr aktiv.

Der gravierendste Fall war nach Ansicht der Kammer der Brand einer Fachwerkscheune in Stroit mit einem Sachschaden von rund 190.000 Euro. Die Scheune befand sich mitten im Ort in der Nähe von Wohnhäusern. Der betroffene Landwirt habe Sorgen um die Existenz gehabt, weil neben der Scheune auch ein Mähdrescher und große Mengen Heu niederbrannten. Auch ein anderer Landwirt, auf dessen Feld 2.000 Strohballen abbrannten, sei in existenzielle Nöte geraten. Der Landwirt habe das Stroh für sein Vieh gebraucht und große Probleme gehabt, Ersatz zu bekommen.

Der Vorsitzende Richter bescheinigte dem Angeklagten eine gewisse Unreife und äußerte die Hoffnung, dass er in der Haft an sich arbeite und der Strafvollzug ihn »auf eine bessere Spur bringe.«pid-nie