Für Tiere ist Feuerwerk purer Stress
Farbenfrohe Feuerwerkskörper anstelle von lauten Böllern
Einbeck. Illegale Böller und Raketen sind gefährlich. Die Verbraucherzentrale erklärt, wie man geprüftes Feuerwerk erkennen und worauf man an Silvester achten muss. In Deutschland gelten strenge Vorschriften für den Verkauf von Feuerwerk. Raketen, Böller und Batterien der Kategorie F2 müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen sein. Sicheres Feuerwerk erkennt man am CE-Zeichen und an der Registriernummer wie beispielsweise 0589 für die Prüfung durch die BAM. Andere Prüfbehörden haben andere Nummern. Eine deutsche Gebrauchsanweisung liegt bei.
Der Verkauf von Silvester-Feuerwerk ist in diesem Jahr vom 29. bis 31. Dezember erlaubt. Wer Feuerwerk online kaufen möchte, prüft das Impressum: Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland? In seriösen Shops kann man Feuerwerk der Kategorie F2 nur vorbestellen. Man muss seine Volljährigkeit nachweisen. Die Lieferung erfolgt durch spezielle Gefahrgutspeditionen. Aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen haben einige Städte – wie auch Einbeck – Verbotszonen festgelegt. Dort darf man in der Silvesternacht keine Raketen und Böller zünden. Bei Verstößen drohen Geldstrafen.
Nach dem Sprengstoffgesetz generell verboten ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, bei Krankenhäusern, bei Kinder- und Altersheimen und bei besonders brandempfindlichen Gebäuden. Die Verbraucherzentralen empfehlen, sich über die Regelungen zu informieren. Für Haustiere und Wildtiere ist das Silvesterfeuerwerk purer Stress.
Auch lärmempfindliche Menschen leiden unter der Knallerei. Wenn man Rücksicht nehmen will: Weniger ist mehr. Bessere Alternativen zu lauten Böllern: Sprühende und farbenfrohe Feuerwerkskörper statt lauter Böller, Lagerfeuer, Feuerschalen oder Laternen, Fackeln für stimmungsvolles Licht. Diese Alternativen brauchen keine zusätzlichen Chemikalien und sind viel angenehmer für Mensch und Tier. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) warnt: Übrig gebliebene Feuerwerkskörper aus dem Vorjahr sollte man nicht mehr verwenden. Wegen der enthaltenen explosionsgefährlichen Stoffe sollten diese als gefährlicher Abfall in einem Recycling- oder Wertstoffhof abgegeben werden.
Das gilt auch für Blindgänger – also Feuerwerk, das nicht richtig funktioniert hat. Man sollte es keinesfalls erneut anzünden, sondern abwarten, bis es abgekühlt ist, es einsammeln und entsorgen. Reste von abgebranntem Feuerwerk (wie Pappbatterien, Kunststoffteile oder Holzstäbe) gehören in den Restmüll. Sie können giftige Rückstände enthalten und dürfen deshalb nicht ins Altpapier oder in die Wertstofftonne. Wenn man unbeabsichtigt Dinge beschädigt oder andere Personen durch Feuerwerk verletzt hat, zahlt in der Regel die Privathaftpflichtversicherung.
Wurde das Auto durch Brand einer Rakete beschädigt und der Verursacher ist unbekannt? Dann übernimmt die Teilkaskoversicherung den Schaden. Bei Vandalismus zahlt die Vollkaskoversicherung. Bei Schäden am Haus oder in der Wohnung greift die Wohngebäudeversicherung beziehungsweise die Hausratversicherung. Wichtig: Wer Schäden absichtlich herbeiführt, haftet mit seinem Vermögen.sts