Gastro ist gut vorbereitet

Prüfung: Verordnung mit Abständen umgesetzt

Polizeihauptkommissar Torsten Müller, Jürgen Otte und Lars Lachstädter vom Ordnungsamt überprüfen in der Gastronomie, ob die vorgeschriebenen Abstände eingehalten werden. Bis auf Kleinigkeiten war nichts zu beanstanden.

Einbeck. In Corona-Zeiten und den seit einigen Tagen greifenden Lockerungen sind Polizei und Ordnungsamt unterwegs, um zu überprüfen, ob die Verordnungen eingehalten werden. Und sie geben Tipps, wie man die Vorgaben handhaben kann.

Die Gastronomie darf seit Beginn der Woche wieder öffnen, wenn sie höchstens die Hälfte der zugelassenen Plätze gleichzeitig belegt. Zwischen den Tischen muss ein Abstand von mindestens zwei Metern sein. Zwischen den Gästen, die nicht zum eigenen oder einem weiteren Hausstand gehören, müssen mindestens 1,5 Meter Abstand eingehalten werden.

Die Abstandsregeln einzuhalten ist oftmals im Toilettenbereich nicht einfach umsetzbar. Hier gebietet es die Höflichkeit, sich aus dem Weg zu gehen.
Buffets dürfen nicht angeboten werden, die Gäste dürfen nicht in Kontakt mit vorgehaltenen Speisen kommen. Salatinsel oder offene Küche sind nicht erlaubt.
Die Service-Mitarbeiter müssen einen Mundschutz tragen, Handschuhe sind nicht Pflicht. Außerdem ist die Möglichkeit der Handdesinfektion vorgeschrieben, der Zutritt soll gesteuert werden. Nur Gäste, die der Dokumentation ihrer Kontaktdaten zustimmen, dürfen bedient werden. Diese Regelung ist für die Nachverfolgung möglicher Infektionsfälle zwingend erforderlich. Die aufgenommenen Daten werden vertraulich behandelt und drei Wochen gesichert im Haus aufbewahrt und nur auf Anfrage an das zuständige Gesundheitsamt weitergegeben. Name, Vorname, Anschrift und Telefonnummer müssen angegeben werden. Sollte beispielsweise eine vierköpfige Familie an einem Tisch Platz nehmen, reicht es aus, die Daten einer Person samt Personenzahl anzugeben (Beispiel: Daten eines Erwachsenen plus Frau und zwei Kinder). Die Dokumentation ist auch für den Außenbereich gültig. Warteschlangen sollen auch in der Gastronomie vermieden werden.

Gewünscht wird, dass vorher reserviert wird – das ist aber nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder von zwei Hausständen können an einem Tisch sitzen, die Personenzahl ist nicht begrenzt. Außerdem gibt es keine Begrenzung der Öffnungszeiten, sagt Jürgen Otte vom Ordnungsamt.
Leider ist die Zahl der Gäste aber noch nicht so wie gewünscht. Der Besuch sei eher verhalten, hieß es. Dabei ist die Gastronomie nach Wochen der zwangsweisen Schließung auf Einnahmen angewiesen.sts