Gegen unerlaubte Telefonwerbung

Gesetz jährt sich: Verbraucherschützer sehen keinen Grund zum Feiern

Zum zweiten Mal jährte sich am 4. August das Inkrafttreten des Gesetzes gegen unerlaubte Telefonwerbung. Am Problem habe sich jedoch nichts geändert: die Abzocke durch unerlaubte Werbeanrufe gehe unvermindert weiter, meint die Verbraucherzentrale.

Einbeck. Der Politik sei das Problem seit zehn Jahren bekannt, die vom Bundesjustizministerium zur Zeit diskutierte Lösung aber gehe am Problem vorbei, wie eine aktuelle Erhebung der Verbraucherzentrale zeigt.

Seit langem fordern die Verbraucherzentralen die sogenannte Bestätigungslösung: Unternehmen, die Verbraucher auf eigene Initiative anrufen, dürfen von einer Zustimmung zum Vertragsabschluss nur ausgehen, wenn ihnen eine schriftliche Bestätigung vorliegt. Genau diese Regelung beinhaltet auch eine Bundesratsinitiative, die dem Gesetzgeber seit nunmehr acht Monaten vorliegt. Das Bundesjustizministerium will davon aber anscheinend nichts wissen und schlägt eine sektorale Bestätigungslösung vor: Nur betroffene Branchen, wie beispielsweise Gewinnspielunternehmen, wären demnach verpflichtet, vor Vertragsabschluss eine schriftliche Bestätigung einzuholen.

Aktuelle Zahlen zeigten, dass dieser sektorale Ansatz das Problem nicht löse, kritisiert die Verbraucherzentrale. Denn nach einer aktuellen Erhebung zeigten sich die Unternehmen wandlungsfähig: Meldeten sich vor einem Jahr noch 75 Prozent der Anrufer als Gewinnspielfirma, so macht diese Sparte aktuell nur noch 50 Prozent der Anrufe aus. Zugenommen aber haben die Anrufe, bei denen sich die Unternehmen als Verbraucherschützer ausgeben: Deren Anteil stieg von null auf 26 Prozent. Hinzu kommen außerdem völlig neue Anbieter, beispielsweise aus dem Lebensmittelbereich.

»Vor diesem Hintergrund der Anpassungsfähigkeit der anrufenden Unternehmen ist die vom Bundesjustizministerium diskutierte sektorale Regelung nichts weiter als ein neuerliches Flickwerk«, so die Verbraucherschützer abschließend.sts