Geldstrafe für einen »Gehilfen«

Weiteres Urteil im Zusammenhang mit »Bunker« in einem Einbecker Keller

Im Geflecht um die strafrechtlichen Auswirkungen zum Treiben im Drogen-»Bunker« in der Einbecker Südstadt hat das Schöffengericht beim Amtsgericht Einbeck jetzt einen weiteren Beteiligten verurteilt. Ein 25-jähriger Einbecker erhielt eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 15 Euro wegen der Beihilfe zu unerlaubtem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht unerheblicher Menge in zwei rechtlich zusammenhängenden Fällen.

Einbeck. Dem Angeklagten wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, am 11. und am 25. November 2020 gemeinsam mit einem inzwischen vom Landgericht Göttingen zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilten 23-Jährigen Marihuana in den als »Bunker« genutzten Keller hineingetragen beziehungsweise die Drogen dort umgepackt zu haben. Sein Mandant räume die beiden Taten im Rahmen der langen, auch andere Beschuldigte oder bereits Verurteilte betreffenden Anklage ein, sagte Verteidiger Clemens Anger. Es sei ihm klar gewesen, dass Marihuana dabei »eine Rolle spielt«. Beim zweiten Besuch im Keller habe er »mit Marihuana im Kilo-Bereich« hantiert.

Zwischen dem Hauptangeklagten und ihm habe ein besonderes Vertrauensverhältnis bestanden – er habe mit in diesen Keller gehen dürfen. Sein Mandant habe sich dabei »auf ganz dünnes Eis« begeben. Er sehe ein, dass es nicht richtig gewesen, sich an den Aktionen zu beteiligen. Er habe gesehen, dass die Sanktionen hart seien. Sein Freund habe eine langjährige Haftstrafe zu verbüßen, ein weiterer Beteiligter eine dreijährige Haftstrafe erhalten. Das habe ihn zum Nachdenken gebracht. Er distanziere sich davon und wolle mit Betäubungsmitteln nichts mehr zu tun haben. Zugleich übernehme er die strafrechtliche Verantwortung.

Der Hauptangeklagte, ging Amtsrichterin Sievert auf das Urteil des Landgerichts vom vergangenen Oktober ein, habe 120 Kilogramm Marihuana über den »Bunker« umgeschlagen, mehr als 114 Kilogramm habe er verkauft. Das Gericht hatte im Zusammenhang damit unter anderem 650.000 Euro eingezogen.
Der »Bunker« verfügte über ein Videoüberwachungssystem, wovon auch die polizeilichen Ermittlungen profitierten. Das Gericht sah sich zwei Sequenzen im Zusammenhang mit der Anklage gegen den 25-Jährigen an.

Für ihn spreche, dass er strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten sei, hieß es.

Über seinen Verteidiger habe er sich geständig gezeigt, hielt die Staatsanwaltschaft ihm denn auch zugute. Er habe aber gewusst, wofür der Keller genutzt wurde, und er habe sich daran beteiligt, die Drogen neu zu verpacken. Er sei somit ein Gehilfe und könne milder bestraft werden als der Haupttäter. Das Gesetz sehe mindestens drei Monate Haft vor, wobei in diesem Fall anstelle einer kurzen Haftstrafe eine Geldstraße vertretbar wäre: 140 Tagessätze zu je 15 Euro, so das beantragte Strafmaß.

Sein Mandant habe vor Gericht für klare Verhältnisse sorgen wollen, sagte der Verteidiger, sein Geständnis habe einen Wert. Der Hauptangeklagte und er seien seit langem Kumpels gewesen. Deshalb habe er sich entschlossen, mit in den Keller zu gehen. Er habe dort aber zunächst »nicht wirklich viel gemacht«. Beim zweiten Besuch sei es mehr gewesen, er habe beim Sortieren geholfen, aber auch das sei eher nebensächlich. Zudem sei Marihuana eine »weiche« Droge, sie habe »die Mitte der Gesellschaft erreicht«. Dennoch bleibe die Menge strafbar. Eine Geldstraße sei tat- und schuldangemessen, die Höhe überlasse er dem Gericht, so Verteidiger Anger. Allerdings sei sein Mandant aktuell ohne Einkommen: Er habe nach einer kaufmännischen Ausbildung derzeit keine Arbeit, und der Familienverband unterstütze ihn.

Er habe daraus gelernt, und er bereue seine Taten, sagte der Angeklagte abschließend.

Verurteilt wurde er zu 120 Tagessätzen zu je 15 Euro. Der Angeklagte habe die Vorwürfe eingeräumt. Er habe gewusst, dass der Keller ein »Bunker« gewesen sei und dass der Hauptangeklagte mit Drogen handele. Zudem habe er, so die Videos, Handschuhe getragen, und er habe das Bügeleisen vorgewärmt, mit dem die Kunststoffbeutel mit Drogen verschlossen wurden. Im zweiten Fall habe er einen Karton in den Keller getragen und beim Umpacken geholfen. Es sei ihm zugute zu halten, dass er sich von den ihm vorgeworfenen Taten distanziert habe. 120 Tagessätze seien tat- und schuldangemessen. Die Höhe von 15 Euro sei dabei das Mindestmaß im Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Göttingen. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben das Urteil noch im Gerichtssaal akzeptiert und angekündigt, auf Rechtsmittel zu verzichten.ek