Genauigkeit geht beim Stimmenzählen vor Schnelligkeit

Wahlhelferschulung für den Kommunalwahl-Sonntag / 343 Helfer im Stadtgebiet im Einsatz / Reihenfolge Kreistag, Stadtrat, Ortsräte

Viele Dinge sind zu beachten für einen reibungslosen Ablauf der Kommunalwahl am Sonntag, 11. September. Im Rahmen einer Wahlhelfer-Schulung hat die Stadtverwaltung jetzt darüber informiert, wie die Dinge am Wahlsonntag zu regeln sind und wie mit Problemen umzugehen ist. Genauigkeit, machte die Verwaltung deutlich, müsse vor Schnelligkeit rangieren.

Einbeck. An Wahlen habe man sich hier gewöhnt, aber nicht überall auf der Welt sei das so, stellte Bürgermeister Ulrich Minkner als Gemeindewahlleiter in seiner Begrüßung der Wahlhelfer fest. Wahlen seien noch immer etwas Besonderes, das Volk trete als Souverän auf. Nur mit ausreichend Wahlhelfern könne man diese Aufgabe bewältigen. Der Wähler habe es dabei mit seiner Stimmabgabe leicht, »ab 18 Uhr wird’s kompliziert«, verwies der Bürgermeister auf die Auszählung. Er sei zuversichtlich, dass man die Aufgaben demokratisch und fehlerfrei lösen werde. Der Stimmzettel zur Stadtratswahl, so Minkner weiter, sei diesmal doppelt so groß wie sonst, gebe es doch nur noch einen Wahlbezirk. Er hoffe, dass die Wahlhelfer den Wahltag nicht nur als anstrengend empfinden würden, sondern dass er ihnen auch Spaß mache.

Rat, Kreistag und 16 Ortsräte sind im Gebiet der Stadt Einbeck zu wählen. Angelika Winkler von der Stadtverwaltung erläuterte, dass es 47 allgemeine Wahl- und zwei Briefwahlbezirke gebe. 343 Wahlhelfer seien im Einsatz. Der 60 mal 82 Zentimeter große Stimmzettel sei fast der größte in Niedersachsen, stellte sie fest. Es sei wichtig, dass es bei der Ausgabe an die Wähler nicht geknickt werde.

Ein Wahlvorstand besteht aus sieben Mitgliedern, es müssen immer drei gleichzeitig im Wahllokal anwesend sein. Zum Zählen brauche man abends alle Wahlhelfer, betonte sie.

Die Wahlunterlagen werden morgens bereits ab 7.30 Uhr von Boten in die Wahllokale gebracht. Von 8 bis 18 Uhr kann gewählt werden. Tische, Stühle und Kabinen seien bereits verteilt. Angesichts der großen Stimmzettel werde in einigen Wahlbezirken eine zweite Wahlurne benötigt, auch daran sei gedacht. Es sei wichtig, so Angelika Winkler, dass in den Wahllokalen die Musterstimmzettel und Wahlbekanntmachungen ausgehängt würden. Zum Nachschlagen sollten die Wahlvorstände das Kommunalwahlgesetz und die -ordnung dabei haben. Im und am Ge-bäude sowie am Zugang und im Umkreis von etwa 20 Metern sollte keine Wahlwerbung angebracht sein, machte sie weiter deutlich. Wählen dürfen deutsche und EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet und seit drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Wahlgebiet haben. Die Wähler müssen ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen und sich auf Verlangen ausweisen können. Das Wählerverzeichnis, das auf aktuellerem Stand ist als die Wahlbenachrichtigungen, zeigt, wer für welche Wahlen wahlberechtigt ist.

Jeder Wähler hat pro Wahl beziehungsweise Wahlzettel drei Stimmen. Die kann er einer Liste oder einem Kandidaten geben, er kann sie aber auch zwischen mehreren Listen oder mehreren Bewerbern verteilen. Mehr als drei Kreuze sollten auf dem Stimmzettel nicht gemacht werden. Sind weniger als drei Kreuze gemacht, ist das egal; bei mehr als drei Kreuzen sind alle Stimmen auf dem Zettel ungültig, wobei es einige wenige Ausnahmen gibt. Die Wahlvorstände müssen darauf achten, dass die Wähler einzeln in die Wahlkabine treten. Die Stimmzettel müssen nach dem Wahlvorgang zusammengefaltet in die Urnen gelegt werden.

Nach dem Ende der Wahl werden um 18 Uhr die Urnen geöffnet. Zuerst werden die rosa Stimmzettel für den Kreistag ausgezählt, anschließend die grünen für die Stadtratswahl und danach die gelben für die Ortsratswahlen. In einigen Ortschaften werden außerdem die Briefwahlabgaben mit ausgezählt; für die Kernstadt erfolgt die Auszählung zentral im Neuen Rathaus. Die Auszählung muss nacheinander erfolgen, erst dann, wenn ein Ergebnis festgestellt ist, darf mit der nächsten Auszählung begonnen werden. »Sorgfalt und Genauigkeit kommen dabei vor Schnelligkeit«, machte Fachbereichsleiter Albert Deike deutlich. Für jede Wahl müsse eine getrennte Ergebnisfeststellung erfolgen, und es müsse getrennte Niederschriften geben. Außerdem sind Zähllisten für jede Wahl zu führen.

Genaue Vorschriften gibt es anschließend auch für die Verpackung der Stimmzettel sowie den Transport ins Neue Rathaus – mit dem Hinweis, dass die Fuhre diesmal wegen der größeren Papiermengen vermutlich deutlich schwerer sein werde als sonst. Fahrdienste werden dabei zum Teil von den Freiwilligen Feuerwehren übernommen.oh