Gesetzentwurf besagt: Winterreifen sind Pflicht

Einbeck. Voraussichtlich im November die gesetzliche Winterreifenpflicht eingeführt. Diese besagt, dass nur Fahrzeuge mit Bereifung, die das  »M+S«- oder das Schneeflockensymbol aufweist, ordnungsgemäß fahren dürfen. Wer mit abgefahrenen oder gar Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur ein saftiges Bußgeld und Punkte in Flensburg, sondern erhöht natürlich auch das Unfallrisiko. Außerdem sollte man im Winter mit leicht erhöhtem Reifendruck fahren.

Neben der richtigen Reifenwahl ist die Lagerung der Sommerreifen Thema. Nach dem Abmontieren sollte man diese waschen, um den Bremsstaub von den Felgen zu entfernen. Die Reifen sind trocken und dunkel zu lagern, ruhig auch übereinandergestapelt.

Elementar ist auch die Kontrolle der Flüssigkeitsstände. Kühlerfrostschutz ist ein Muss, ebenso Frostschutz für die Scheibenwischerreinigungsanlage. Dabei sollte die Mischung  aus klarem Wasser und Konzentrat ungefähr bei 50 zu 50 liegen. Eiskratzer und Taschenlampe gehören in jedes Auto. Empfehlenswert ist ebenso, einen Eimer Rollsplit im Kofferraum zu haben. Wenn es glatt ist und das Anfahren nicht gelingt, kann man die kleinen Steine unter die Antriebsräder streuen, um so für Grip zu sorgen. Wer morgens nicht gerne Eis kratzt, kann auch zu Auto-Abdeckungen aus Plastik greifen. Doch Vorsicht: Bildet sich morgens noch Tau, kann dieser zwischen Folie und Scheibe festfrieren.

Oberstes Gebot bei Autofahrten auf verschneiter oder glatter Fahrbahn ist jedoch die Vorsicht: Der Bremsweg verlängert sich, und die Lichtverhältnisse sind schlechter als im Sommer. Im Zweifel gilt: Fuß vom Gas, jedoch keine abrupten Bremsmanöver riskieren. Wer merkt, dass das Auto aus der Spur läuft, sollte sanft gegenlenken und nicht wild am Lenkrad kurbeln – dies führt nur zu Drehern.

Mehr in Ihrer »EM« vom 27. Oktober 2010.pk